Was ist denn nun mit der Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen im WMK?

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Empfehlungen des Werra-Meißner-Kreises aufgrund der aktuellen Verordnungslage nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung des Corona-Virus

Aufgrund von an uns herangetragenen Fragestellungen geben wir im Hinblick auf die Durchführung von Trauerfeiern und Beerdigungen folgende Empfehlungen:

  • Beerdigungen und /oder Trauerfeiern sollen im engsten Familien- und/oder Freundeskreis stattfinden. Es muss Ziel sein, dass so wenig Personen wie irgend möglich zusammenkommen. Die vom Verordnungsgeber festgesetzte Zahl von maximal 5 Personen bei Zusammenkünften soll als anzustrebende Zielvorgabe angesehen werden. Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen incl. des erforderlichen Fachpersonals (Pfarrer, Beerdigungsinstitut, Sargträger etc.).
  • Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden.
  • Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander zu halten (Ausnahme nur bei Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben).
  • Die vorstehenden Hinweise gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf von Trauerfeier und/oder Beerdigung.
  • Die Verantwortlichen (Pfarrer, Bestatter) haben auf die Einhaltung der vorstehenden Hinweise zu achten. Sie haben außerdem alle Teilnehmenden in eine Anwesenheitsliste mit mindestens Angabe von Vor- und Zuname, vollständige Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) und Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit zu erfassen. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren und dem Gesundheitsamt des Werra-Meißner-Kreises auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen.

 

Eine Änderung dieser Empfehlungen, insbesondere bei geänderten rechtlichen Grundlagen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Kreis WMK


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