„Waffenverbotszone mit Signalwirkung“

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Innenminister Peter Beuth begrüßt Entscheidung der Landeshauptstadt

Erwarten uns bald solche Straßensperren, an denen wir unsere Waffen ablegen müssen? 😉

Wiesbaden. Hessens Innenminister Peter Beuth hat die Entscheidung des Magistrats der Landeshauptstadt Wiesbaden, künftig Waffenverbotszonen an bestimmten Örtlichkeiten in der Innenstadt einzurichten, begrüßt. Der Magistrat der Landeshauptstadt hat am gestrigen Dienstag der geplanten Waffenverbotszone zugestimmt und den Stadtverordneten empfohlen, eine entsprechende Verordnung zu beschließen. Innenminister Peter Beuth hatte bereits im Juni dieses Jahres die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass hessische Kommunen Waffenverbotszonen an bestimmten Straßen, Wegen oder Plätzen einrichten können.

„Die Entscheidung der Landeshauptstadt, Waffenverbotszonen einzurichten, hat Signalwirkung für Hessen und Deutschland.  Die Errichtung von Waffenverbotszonen sollte weitere Nachahmer finden. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Verbot von Waffen an bestimmten öffentlichen Plätzen in Hessen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen. Waffenverbotszonen sind ein weiteres nützliches Instrument im Werkzeugkoffer der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Wichtig ist, dass die Verantwortungsträger in den Kommunen den Kontrolldruck durch eine starke Präsenz der Ordnungsbehörden gemeinsam mit der Landespolizei sicherstellen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

 

Hessen setzt im Kampf gegen Waffengewalt auch auf generelle Waffenverbotszonen

Im Kampf gegen Waffengewalt hat Hessens Innenminister Peter Beuth bereits auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) im Juni 2018 erfolgreich für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen geworben. Hessen hat daraufhin auf Landesebene hierfür die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit Kommunen ihrerseits Waffenverbotszonen an bestimmten Plätzen einrichten können. Hessen will darüber hinaus erreichen, dass bundesweit ein generelles Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmten öffentlichen Einrichtungen erlassen wird. Hierfür muss das Waffenrecht bundesweit geändert werden.  Bislang ermöglicht das Waffengesetz lediglich die Errichtung von Waffenverbotszonen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten. „Waffen haben im öffentlichen Raum nur etwas in den Händen von Polizisten zu suchen. Waffenverbotszonen ermöglichen es der Polizei, erhöhten Kontrolldruck zu schaffen und an sensiblen Bereichen für mehr Sicherheit zu sorgen. Dass unserer Überzeugung und unserem Anliegen für waffenfreie Innenstädte die Innenministerkonferenz und nun auch die Landeshauptstadt gefolgt sind, bestärkt mich darin, für mehr waffenfreie Zonen zu werben“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

Mehr Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit Messern begangen

Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für Hessen belegt, dass in den letzten Jahren Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit dem Tatmittel Messer signifikant angewachsen sind. Wurden 2013 noch 865 Fälle registriert, die mit einem Messer begangen wurden, so stiegen die Fälle 2014 auf 926 und 2015 auf 1.029 Taten. 2016 waren es 1.116 und 2017 insgesamt 1.194 Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, die mit dem Tatmittel Messer begangen wurden. „Auch, wenn bei diesen Taten die Aufklärungsquote mit durchschnittlich über 90 Prozent besonders hoch liegt, müssen wir alles daransetzen, damit es erst gar nicht zu solchen Taten kommen kann, bei denen ein Messer im Spiel ist. Gezielte Kontrollen in ausgewiesenen Waffenverbotszonen und damit die Verbannung von Messern und sonstigen gefährlichen Stichwaffen aus dem öffentlichen Raum, können dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

 

Hess Landesregierung


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