„Vermittlungsausschuss für Änderungen bei Cannabisgesetz nutzen“

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BADS fordert dringend Ergänzungen für mehr Verkehrssicherheit

Hamburg (nr.) Nachdem das vom Bundestag am 21. Februar 2024 beschlossene Cannabisgesetz vermutlich vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen wird, fordert der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) dringend Ergänzungen und Veränderungen des Gesetzes, die die Verkehrssicherheit erhöhen.

„Wesentliche Regelungen zur Sicherheit des Straßenverkehrs fehlen bzw. gehen in die falsche Richtung“, sagte der Präsident des BADS, Helmut Trentmann. So sei es unter anderem unbedingt erforderlich, die Legalisierung von Cannabis mit dem Grenzwert für diese Droge im Straßenverkehr zu verknüpfen. Hier stehe die Entscheidung noch aus. Sollte der Grenzwert erhöht werden, sei mit erheblichen Folgen für den Straßenverkehr zu rechnen.

Darüberhinaus warnte Präsident Trentmann dringend vor Plänen, eine Überprüfung der Fahreignung von unter Cannabis stehenden Verkehrsteilnehmern anders als aktuell erst bei wiederholter Zuwiderhandlung anzuordnen. „Es ist unverzichtbar, Personen, die unter Cannabis im Straßenverkehr unterwegs sind, wie bisher einer sofortigen Fahreignungsprüfung zu unterziehen. Anders als bei Alkohol gibt es keinen einfachen Indikator, der die Stärke des Cannabis-Einflusses auf die Fahrtauglichkeit objektiv vergleichbar macht“, so Trentmann weiter.

Keine Toleranz fordert der BADS darüberhinaus für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie bei Gefahrguttransporten. Hier kann und darf es keine Veränderungen.

„Die ins Auge zu fassenden Änderungen im Umgang mit Cannabis betrachtet der BADS mit großer Sorge, weil sie unkalkulierbare Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs beinhalten. Umsomehr ist die Einbindung des Vermittlungsausschusses dringend anzustreben, um im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer diese Schwachstellen im Gesetzentwurf auszubessern“, sagte der Präsident.


Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen.

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