– Leichter Anstieg der Insolvenzen in Hessen zu verzeichnen.
– Kein Corona-Effekt in der monatlichen Insolvenzstatistik für März 2020 erkennbar.
– Ein Grund für das Ausbleiben des Corona-Effekts: Die Insolvenzantragspflicht wurde im März ausgesetzt.
Im März 2020 weist das Hessische Statistische Landesamt (HSL) in seiner monatlichen Insolvenzstatistik 123 beantragte Insolvenzverfahren von Unternehmen in Hessen aus. Hiervon wurden 79 Verfahren eröffnet und 44 mangels Masse abgewiesen. Wie das HSL mitteilt, entspricht dies einer Steigerung der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vormonat um 15 Prozent und gegenüber März 2019 um 22 Prozent. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen beläuft sich auf insgesamt knapp 70 Millionen Euro.
In der Insolvenzstatistik zeigen sich für Hessen im März 2020 keine Auffälligkeiten durch die Corona-Pandemie. Es gab zwar einen Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen, dieser liegt jedoch im Rahmen der normalen Schwankungen.
Die Grafik im Anhang zeigt die Zeitreihen der Insolvenzverfahren sowie deren Veränderung zum jeweiligen Vorjahresmonat. Die Ergebnisse für März 2020 weisen dabei weder in der Anzahl noch in der relativen Veränderung Auffälligkeiten auf, die einem Effekt durch die Corona-Pandemie zuzuschreiben wären.
Dieses Ausbleiben eines starken Anstiegs der Unternehmensinsolvenzen im März 2020 ist nicht überraschend: Bis zum 13.03.2020 gab es keine Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens. Erste Einschränkungen durch Corona-Verordnungen traten in Hessen am 13.03.2020 in Kraft. Zudem gab das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 16.03.2020 bekannt, dass die Pflicht zur Insolvenzantragsstellung für durch die Corona-Pandemie geschädigte Unternehmen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wird.
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