„Starkes Signal für rund 41.000 hessische Vereine“

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Peter Beuth betont Engagement des Landes für das Vereinswesen in Hessen

Wiesbaden. Innen- und Sportminister Peter Beuth hat im Hessischen Landtag die Bedeutung der Vereins- und Kulturlandschaft hervorgehoben und deutlich gemacht, dass die Hessische Landesregierung fest an der Seite der gemeinnützigen Vereine steht. Das Land Hessen stellt seit 1. Mai 2020 im Rahmen des Förderprogramms „Weiterführung der Vereins- und Kulturlandschaft“ bis zu 10.000 Euro pro Verein zur Verfügung, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren.

„Wir unterstützen die, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und durch ihr sportliches und kulturelles Angebot einen herausragenden Beitrag für die Allgemeinheit leisten. Hessen steht in diesen schwierigen Zeiten fest an der Seite seiner Sportvereine und Kultureinrichtungen sowie der zahlreichen Initiativen und unterstützt sie mit einem Soforthilfeprogramm. Allgemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Initiativen die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, können dabei Hilfe bis zu 10.000 Euro pro Verein beantragen. Das ist ein starkes Signal für die rund 41.000 hessischen Vereine. Das Land handelt entschlossen und greift seiner Vereins- und Kulturlandschaft unbürokratisch und schnell unter die Arme“, so Sportminister Peter Beuth.

 

Für gemeinnützige Sport- und Kulturvereine kann der finanzielle Ausfall durch Einschränkung der Aktivitäten schnell existenzbedrohend werden. Sie dürfen aufgrund des Vereins- und Steuerrechts nicht wie etwa Kapitalgesellschaften Rücklagen bilden, auf die sie in Krisenzeiten zurückgreifen können. Sport-, Kultur- und Festveranstaltungen und damit verbundene Erlöse bilden für sie die wesentlichen Einnahmen, um weiterlaufende Kosten wie beispielsweise Strom-, Gas- und Wasserrechnungen oder auch Darlehen für Vereinsstätten und andere Einrichtungen zahlen zu können. Vereine mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können bereits jetzt Unterstützung erhalten, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht. Sie können beispielsweise das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen in Anspruch nehmen und auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld profitieren.  Für alle anderen greift nun das zusätzlich aufgelegte Soforthilfeprogramm.

 

„Der Hessischen Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, das vielfältige Angebot in Sport und Kultur in seiner ganzen Bandbreite zu erhalten. Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Gerade in der jetzigen Phase zeigt sich die große Sehnsucht nach Alltag in der Gemeinschaft. Von diesem Programm können in Hessen alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren. Ihnen kommt insbesondere nach der Krise eine gesellschaftlich immens wichtige Rolle zu. Ich bin überzeugt davon, dass speziell das Gefühl von Gemeinschaft und die Rolle der Vereine künftig noch stärker an Bedeutung gewinnen werden“, sagte der Minister.

 

Hintergrund

Gemeinnützige Sportvereine, Kultureinrichtungen und -initiativen, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind, können ab sofort Mittel bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Verein durch ein vereinfachtes Antragsformular beantragen.

Informationen zur Corona-Hilfe für allgemeinnützige Vereine erhalten Interessierte unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit


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