Keine Böller und Raketen in der Nähe von Krankenhäusern und historischen Gebäude
Die erste Verordnung zum Sprengstoff-Gesetz erlaubt in §23 privates Feuerwerk für Volljährige am 31. Dezember und 1. Januar. Diese grundsätzliche Erlaubnis gilt jedoch nicht an bestimmten Orten. Untersagt ist Feuerwerk
- in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Museen, Kinder- und Altersheimen (Lärm-, Umwelt- und Emissionsschutz),
- in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie Fachwerkhäusern (Brandschutz),
- in Natur- und Landschaftsschutzgebieten (Umweltschutz).
- auf Flächen von Hessen Kassel Heritage wie den historischen Parks Karlsaue und Bergpark Wilhelmshöhe.
Grimmwelt-Dach wie in den Vorjahren gesperrt
Ein Hinweis an die Kasselerinnen und Kasseler, die geplant hatten, den Jahreswechsel auf dem Dach der Grimmwelt zu erleben: Wie in den Vorjahren ist aus Sicherheitsgründen der Zutritt zur Dachterrasse des Museums nicht möglich, ein Sicherheitsdienst wird zur Einhaltung der Maßnahme eingesetzt.
Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit gibt Hinweise für Tierhalter
Für viele Tiere ist der Jahreswechsel die schlimmste Nacht des Jahres. Besonders Hunde und Katzen leiden infolge ihres besonders feinen Gehörs unter jaulenden Raketen und krachenden Böllern. Bei vielen Vierbeinern lösen Knallerei, Blitzlichter und Qualmgestank sogar Panik aus. Das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit empfiehlt Tierhaltern, Vorkehrungen zu treffen, damit ihre Tiere gut ins neue Jahr kommen. Mehr dazu auf www.kassel.de/haustiere
Abgebranntes Feuerwerk im Restmüll entsorgen
Damit der Feuerwerksmüll nicht auf der Straße festfriert oder anhaftet, bitten die Stadtreiniger Kassel um Unterstützung. Vollständig ausgekühlte Reste des Feuerwerks und insbesondere die Feuerwerksbatterien sind in der Restmülltonne selbst zu entsorgen. Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese könnten durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine zeitnahe Entsorgung wichtig ist.
Schutzhauben sichern Parkscheinautomaten gegen Böller
Nachdem in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht wurden, werden auch in diesem Jahr zum Schutz vor Vandalismus die Parkscheinautomaten in Kassel mit speziellen Schutzhauben gesichert. Ab Freitag, 29. Dezember, werden deshalb – beginnend in der Parkgebührenzone II – an den Parkscheinautomaten spezielle Stahlplatten montiert. Die Automaten können deswegen nicht genutzt werden, sind aber vor Schäden weitestgehend geschützt. Ab Dienstag, 2. Januar, werden die Schutzhauben – beginnend in der Innenstadt – entfernt und die Automaten sind wieder wie gewohnt nutzbar. Autofahrer, die ihr Fahrzeug über den Jahreswechsel in den gebührenpflichtigen Parkgebührenzonen abstellen, müssen keine Parkgebühren zahlen.
Die Straßenverkehrsbehörde weist allerdings darauf hin, dass dennoch die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten ist. Dies ist der Beschilderung zu entnehmen. Beim Parken in den Parkgebührenzonen muss daher eine Parkscheibe ins Fahrzeug gelegt werden. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Höchstparkdauer kontrollieren.
Tipps der Feuerwehr beachten
Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk feiern. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Einschätzung der Gefahren ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände. Um einen guten Start ins neue Jahr haben, sind folgende Hinweise der Feuerwehr Kassel zum sicheren Umgang mit Feuerwerk zu beachten: https://www.kassel.de/einrichtungen/feuerwehr/sicherheitstipps/inhalt-weitere-sicherheitstipps/sicher-ins-neue-jahr-tipps-zu-silvester.php
documenta-Stadt Kassel |
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