Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy FAESER, sagte dazu am Dienstag: „Nachdem der Generalbundesanwalt zu der Auffassung gekommen ist, dass der Mord an Dr. Walter Lübcke einen rechtextremistischen Hintergrund hat, muss geklärt werden, ob der mutmaßliche Täter auf ein entsprechendes Netzwerk zurückgreifen konnte. Unsere Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss legen jedenfalls nahe, die These vom gewaltbereiten Einzeltäter kritisch zu hinterfragen. Sollte es hierzu Erkenntnisse bei den hessischen Sicherheitsbehörden geben, so muss der Innenminister diese offenlegen.“ Der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten, Stefan MÜLLER, sagte: „Uns interessiert auch, wieso der mutmaßliche Mörder von Herrn Dr. Lübcke trotz einer ganzen Reihe von schweren, offenkundig rechtsextremistisch motivierten Straftaten vom Radar der Behörden verschwinden konnte. Hinzu kommt, dass es nach verschiedenen Berichten auch Kommunikationsprobleme zwischen den hessischen Strafverfolgungsbehörden und der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gab. Auch diesen Hinweisen muss nachgegangen werden, denn zur Verteidigung des Rechtsstaates und der freiheitlichen Demokratie müssen die Behörden reibungslos zusammenarbeiten. Sollte es hier tatsächlich zu Problemen beim Informationsaustausch und bei der Abstimmung mit dem Generalbundesanwalt gekommen sein, dann ist es die Aufgabe der zuständigen Ministerien, diese umgehend zu analysieren und abzustellen.“
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SPD UND FREIE DEMOKRATEN FORDERN GEMEINSAM AUFKLÄRUNG IM FALL LÜBCKE
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