Der Bundestag hat ein Gesetz zur Wahlmöglichkeit des Geschlechts beschlossen.
Wie bitte? Ja sie haben richtig gelesen, ab demnächst könnte also in einem deutschen Ausweis das Geschlecht “DIVERS” stehen.
Diese Option gilt für diejenigen Menschen, die sich keinem der bislang üblichen Geschlechter zuordnen wollen oder können.
Der Bundestag bestätigte damit das seit letztem Jahr geltende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Eine Änderung des Geburtsregisters ist aber weiterhin nur mit einem ärztlichen Attest möglich.
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