Sulzbach (Ts.), Nun gilt nun auch im Saarland eine Katzenschutzverordnung auf Basis des Tierschutzgesetzes.
Diese Verordnung schreibt eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang in Gebieten vor, in denen Populationen verwilderter Hauskatzen anzutreffen sind. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, begrüßt diesen Schritt in Richtung des nachhaltigen Katzenschutzes.
Das Leid von Millionen Streunerkatzen in Deutschland ist nach wie vor ein großes Tierschutzproblem. Diese freilebenden und verwilderten Hauskatzen führen, ganz allein auf sich gestellt, ein elendiges Dasein. Sie leiden unter erheblichen Schmerzen und Beeinträchtigungen durch Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen.
Um dieses Katzenelend einzudämmen, wurde Paragraph 13b zum Schutz freilebender Katzen in das Tierschutzgesetz eingefügt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen per Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf der in dem jeweiligen Gebiet gehaltenen, fortpflanzungsfähigen Katzen zu verbieten oder zu beschränken sowie deren Kennzeichnung und Registrierung vorzuschreiben. Mit dieser Maßnahme soll die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen mit unkastrierten Halterkatzen unterbunden werden.
„Zehn Bundesländer haben bisher diese Ermächtigung zum Erlass sogenannter Katzenschutzverordnungen an die Städte und Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden übertragen“, erläutert Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, und fügt hinzu, dass auch bereits mehr als 800 Kommunen von diesem Instrument zur Bekämpfung des Katzenelends Gebrauch gemacht haben.
Nun hat auch das Saarland das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben realisiert, eine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen. „Wir begrüßen ausdrücklich diesen politischen Schritt hin zu einem nachhaltigen Katzenschutz und hoffen, dass auch im Saarland bald viele freilebende Katzen von dieser Maßnahme profitieren“, sagt Mike Ruckelshaus.
Auch wenn die Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung der Streunerkatzenvermehrung ist, müssen dennoch weiterhin die herrenlosen Streunerkatzen kastriert werden. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass im Saarland auch die Kastrationskosten für die betreffenden Streunerkatzen vollständig vom Land übernommen werden. „Diese Regelung bietet optimale Bedingungen für einen effektiven, landesweiten Katzenschutz“, sagt Mike Ruckelshaus.
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