„JA oder NEE“ nu wird sichs zeijen
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist ab Donnerstag, 16. März, bis Freitag, 24. März, erneut geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Personen haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am Sonntag, 26. März, stattfindende Stichwahl zum Oberbürgermeister sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen. |
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist dann montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Eine Ausnahme ist Freitag, 10. März: Hier hat das Briefwahlbüro bis 13 Uhr geöffnet. Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 25. März, keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden können. Bei Fragen ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 787-8510 erreichbar. Wahlberechtigt für die OB-Stichwahl sind alle Deutschen oder EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die am Wahltag, dem 26. März mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Kassel haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. So kann gewählt werden An der Urne wählen Per Briefwahl wählen
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Allen anderen Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen möchten, empfiehlt die Wahlbehörde aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zur Stichwahl die Briefwahl im Briefwahlbüro zu beantragen und direkt vor Ort zu wählen.
Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen möchte, sollte dies zeitnah tun. Telefonisch ist die Beantragung der Briefwahl nicht möglich. Die Unterlagen können auch per E-Mail an briefwahl@kassel.de angefordert werden oder online auf der städtischen Internetseite www.kassel.de/obwahl. Das Formular kann online ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Dies ist aber nur bis Sonntag, 19. März möglich. Die Wahlunterlagen werden dann an die Meldeanschrift oder an eine abweichende Adresse per Post zugestellt.
Die Briefwahlunterlagen können auch an eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigen ausgehändigt werden. Hierzu muss neben dem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorgelegt werden. Eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Für sie wählen darf er nicht.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingehen. Dabei sollten die Postzustellungszeiten beachtet werden, so Wahlleiterin Anja Morell. Der Wahlbrief kann auch einfach im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Briefkästen des Rathauses eingeworfen werden.
Informationen zur OB-Stichwahl sind auf www.kassel.de/obwahl zusammengestellt.
documenta-Stadt Kassel