Urlaubstage sollen zukünftig nicht mehr so verfallen können.
In einem Grundsatzurteil stärkte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Arbeitnehmerrechte in Bezug auf ihre Urlaubsansprüche.
Urlaubstage die nicht genutzt wurden, dürfen also in Zukunft nicht mehr so einfach verfallen.
Arbeitgeber müssen nun in Zukunft ihre Mitarbeiter auffordern, nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinzuweisen!, dass er sonst erlischt.
Also sollten Arbeitnehmer denen Urlaubstage zum Jahreswechsel verfallen sind diese schnell beantragen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
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