Neue Parkgebührenordnung tritt am 1. Dezember in Kraft

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Ab dem kommenden Wochenende gelten neue Regelungen für das Parken in Kassel. Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung tritt die neue Parkgebührenordnung zum 1. Dezember 2018 in Kraft. Die neue Beschilderung wird sukzessive erfolgen, das Ordnungsamt wird die Änderung bei seinen Kontrollen beachten Die neue Parkgebührenordnung ist der erste Schritt in einem langfristig angelegten Konzept, das bis ins Jahr 2025 reicht. “Wir haben konkrete Planungen für die Digitalisierung, aber auch für das Thema Park-and-Ride (P+R), das für die Stadt Kassel mit einem hohen Verkehrsanteil an Ein- und Auspendlern von zentraler Bedeutung ist”, betonte Dirk Stochla, Dezernent für Ordnung, Sicherheit und Verkehr. Insgesamt sollen die Autofahrer in Kassel um bis zu 400.000 Euro pro Jahr entlastet werden.

Leichtere Parkplatzsuche am Abend für Anwohner Nach den Änderungen der Parkgebührenordnung werden die gebührenpflichtigen Zeiten in den Bereichen westlich und nördlich des Stadtzentrums (“Zone II”) sowie in den Zonen Willy-Brandt-Platz und Bad Wilhelmshöhe (“Zentrum II”) abends um zwei Stunden reduziert, sodass nur noch von 9 bis 18 Uhr bezahlt werden muss. Sowohl den Anwohnern als auch den Gästen von Gaststätten und Kulturangeboten wird in den frühen Abendstunden so die Parkplatzsuche erleichtert.
Gleichzeitig werden so aber aber trotzdem Langzeitparker ferngehalten, damit auch tagsüber immer die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Dies dient auch den Anwohnern in den Grenzbereichen zwischen bewirtschaftetem und unbewirtschaftetem Parkraum, weil es Verdrängung reduziert.

Minutengenaue Abrechnung mit neuer Start-Stopp-Funktion Weiterhin wird die Möglichkeit der minutengenauen Abrechnung eingeführt, z.B. beim Handyparken (Start-Stopp-Funktion). Bisher musste sich der Parkende zu Beginn des Parkvorgangs auf eine Parkdauer festlegt und hierfür die entsprechende Parkgebühr entrichtet. Die minutengenaue Abrechnung bietet nun den Vorteil, dass bei Unterschreitung der in der jeweiligen Stufe der Parkgebührenordnung vorgesehenen Dauer, eine geringere Parkgebühr zu zahlen ist.
Die neue Parkgebührenordnung gilt ab 1. Dezember 2018. Bis Ende Januar 2019 werden dazu dann auch die entsprechenden technischen Anpassungen zum Beispiel bei der Beschilderung erfolgen.
In der City (Zone “Zentrum”) bleiben die gebührenpflichtigen Zeiten unverändert. Dort stehen zudem zahlreiche Stellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen zur Verfügung, wo geringere Gebühren fällig werden.

Neubelebung der Kasseler Parkkarte
Im Rahmen einer Neubelebung der Kasseler Parkkarte für die City werden die vergünstigten Tarife (30 Minuten kostenlos, 18 bis 20 Uhr kostenlos) von der Friedrichsplatz-Tiefgarage auf die beiden Parkhäuser Garde-du-Corps-Platz und Martinskirche ausgeweitet. Seit Oktober 2018 sind die Parkkarten in neuem Design und an mehr Ausgabestellen als bisher bei Kasseler Einzelhändlern, bei der Straßenverkehrsbehörde, den Zulassungsstellen sowie der Führerscheinstelle erhältlich. Die Parkkarte soll dazu beitragen, dass sich mehr Autofahrer für Tiefgaragen bzw. Parkhäuser entscheiden, sodass der Parkdruck an der Oberfläche reduziert wird.
Im gesamten Bereich der Parkraumbewirtschaftung wird das Parken für Elektrofahrzeuge gebührenfrei möglich sein. Die Dauer des kostenlosen Parkens richtet sich nach der an der Örtlichkeit maximal erlaubten Parkdauer, um auch für diese Antriebsart das dauerhafte Blockieren von Kfz-Stellplätzen zu verhindern. Die Parkdauer ist mittels Parkscheibe kenntlich zu machen. Die Stadt Kassel leistet so einen Beitrag zur Förderung von lokal emissionsarmen Antriebstechnologien.
Nach Realisierung der ersten Phase mit der Anpassung der Parkgebührenordnung sind folgende weitere Schritte in den kommenden Jahren geplant:

Phase 2: Mittelfristige Umsetzung (Zielgröße: Jahre 2019-2020)

Konzept zur Ausweitung der P+R-Kapazitäten im Umland in Verbindung mit neuen Kombi-Tarifen für den Öffentlichen Nahverkehr Konzept zur Ausweitung der Digitalisierung bei Parkraumbewirtschaftung und Parkraumüberwachung Konzept zur Flexibilisierung der Parkraumbewirtschaftung bei Großveranstaltungen bzw. bei Aktionen des City-Marketings

Phase 3: Langfristige Umsetzung (Zielgröße: Jahre 2021-2025)

Errichtung und Inbetriebnahme neuer P+R-Kapazitäten Bargeldloses Zahlen an Parkscheinautomaten prüfen und ggf. ermöglichen Erhöhung der Anzahl der Ladepunkte für E-Fahrzeuge in Tiefgaragen und Parkhäusern Einheitliche bzw. kompatible Abrechnungssysteme für alle Parkhäuser und Tiefgaragen fördern Auslastung der oberirdischen Stellplätze erfassen und für digitale Informationsdienste zur Verfügung stellen

Hintergrund: Stadt bewirtschaftet 10.000 Parkplätze In der Stadt Kassel werden rund 10.000 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bewirtschaftet. Davon liegen 876 in der Gebührenzone Zentrum und die übrigen in den verbleibenden sieben Bereichen. Diese 876 oberirdischen Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum machen nur gut ein Fünftel aller 4.252 öffentlich nutzbaren Stellplätze im Zentrum aus. Allein in den drei Anlagen der Parkhausgesellschaft (Friedrichsplatz-Tiefgarage, Garde-du-Corps-Platz und Martinskirche) stehen mit 1.453 Stellplätzen gut ein Drittel aller innerstädtischen Stellplätze zur Verfügung. Mit dem Konzept wird es in allen Bewirtschaftungsbereichen Erleichterungen für das Parken geben.
Stadt Kassel


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