NABU: Minensprengungen im Meeresschutzgebiet waren rechtswidrig

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Berlin – Im August 2019 sprengte die Bundesmarine bei einem NATO-Manöver 42 Grundminen in der deutschen Ostsee, 39 davon im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt. Die Detonationen töteten alles Leben im Umkreis von 30 Metern, vermutlich starben mehr als 18 Schweinswale durch den gewaltigen Schalldruck. Nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mithilfe einer Kleinen Anfrage das Ausmaß der Sprengungen in die Öffentlichkeit brachte, gibt es jetzt eine naturschutzrechtliche Einordnung des Vorfalls durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:

„Der wissenschaftliche Dienst bestätigt die Auffassung des NABU, dass die Minensprengungen im Fehmarnbelt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Dabei wird deutlich: Das Bundesamt für Naturschutz hätte als verantwortliche Fachbehörde eingebunden und eine Verträglichkeitsprüfung mit Anordnung von Schutzmaßnahmen für die streng geschützten Schweinswale vornehmen müssen. Eine eigene Rechtseinschätzung des NABU sieht darüber hinaus einen eklatanten Verstoß gegen geltendes Habitatschutzrecht. Die maßgeblichen Erhaltungsziele eines Naturschutzgebietes, Schweinswale und artenreiche Riffe zu schützen, wurden mit Füßen getreten. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, den Vorfall lückenlos aufzuklären, den Rechtsbruch zu ahnden und derartige Alleingänge des Verteidigungsministeriums in Zukunft zu verhindern.“

Der Vorfall im Meeresschutzgebiet Fehmarnbelt verdeutlicht nach Ansicht des NABU das langjährige Versagen der Bundespolitik im Umgang mit Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee. „Es ist Zeit für einen Sinneswandel”, so Krüger. Das habe auch die letzte Konferenz der Umweltminister von Bund und Ländern im November 2019 bestätigt. Der NABU fordert jetzt ein strategisches Konzept zur umweltverträglichen Bergung gefährlicher Kriegsaltlasten im Meer – dies sei bereits lange überfällig.

Mehr Informationen zur Sprengung: www.NABU.de/munition

 

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