Missstände in der Tierhaltung gesehen – was tun?

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Hamburg, 01. März 2018 Plötzlich wird man Zeuge von Tierquälerei. Oder zweifelt daran, ob die Tierhaltung des Nachbarn tiergerecht ist. VIER PFOTEN zeigt auf, wann dringender Handlungsbedarf besteht und Sie sich kümmern sollten.

Ina Müller-Arnke, Agraringenieurin bei VIER PFOTEN, schickt eines gleich voraus: „Im Zweifelsfall lieber einmal zu früh reagieren als zu spät!“. Ein Alarmsignal, das Beobachter in jedem Fall hellhörig machen sollte, sind Tiere, die stark Laute von sich geben. „Sie könnten offensichtlich in Not sein. Aber nicht immer machen sich Tiere, die dringend Hilfe benötigen, bemerkbar“, weiß Ina Müller-Arnke.
 

Ein freundliches Wort

Laut Erfahrung der Expertin basieren mangelhafte Haltungsbedingungen von Heim- und Nutztieren häufig nicht auf Absicht oder Böswilligkeit, sondern Unkenntnis oder fehlendem Interesse für die Bedürfnisse der Tiere. Deshalb hilft es manchmal schon, dem Halter freundlich zu erklären, dass sein Tier leidet und ihm gleichzeitig entsprechende Abhilfen aufzuzeigen.

Doch es gibt auch Situationen, die sofortiges Handeln erfordern. „In diesem Fall sollten Sie nicht zögern und sich umgehend an das zuständige Veterinäramt wenden oder wenn es um lebensgefährliche Situationen für die Tiere geht, die nächstgelegene Polizeidienststelle anrufen“, rät Müller-Arnke.
 

Sofortiges Handeln notwendig

·         ein Tier wird geschlagen oder misshandelt

·         Sie beobachten offensichtlich kranke oder verletzte Tiere

·         ein Tier hat sich irgendwo verkeilt und kommt ohne Hilfe nicht mehr heraus (z.B. ein Schaf, das mit dem Kopf in einem Zaun hängen geblieben ist)

·         Tiere befinden sich in verlassenen Tiertransportern, die irgendwo abgestellt sind

·         ein Tier liegt verletzt oder leblos auf der Weide oder im Stall

·         Rinder, Schweine in dunklen oder zu kleinen Ställen oder in Ställen mit sehr schlechter Luftqualität

·         Sie bemerken angebundene Rinder mit zu engen oder eingewachsenen Halsketten, angebundene Kälber (letzteres ist verboten)

·         Tiere, die Witterungsbedingungen ohne jeglichem Schutz ausgesetzt sind, fehlende Tränken/Wasserbottiche

·         Tiere in schlechtem Ernährungs- oder Pflegezustand, z.B. mit überlangen Klauen oder Hufen
 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich um eine tierschutzrelevante Haltung handelt oder haben Sie Informationen aus dritter Hand erhalten, empfiehlt Ihnen VIER PFOTEN folgende Vorgehensweise:

1. Sichern Sie Beweise.

Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos oder Videos und notieren Sie die Adresse oder prägen sich die genaue Lage des Ortes ein. Auch Zeugen und die eigene Bereitschaft, als Zeuge aufzutreten, sind wichtige Ergänzungen.

2. Nehmen Sie Kontakt zum Veterinäramt auf.

Übergeben Sie die Beweise zusammen mit einer präzisen Beschreibung der Situation an das zuständige Veterinäramt.

3. Erstatten Sie Anzeige.

Sie haben die Möglichkeit, Anzeige gegen den Halter bei der zuständigen Polizeibehörde oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.

4. Sprechen Sie Helfer vor Ort an.

Versuchen Sie, lokale Tierschutzgruppen oder Tierheime mit ins Boot zu holen. Gemeinsam kann man mehr erreichen.

Hat man einen Missstand in der Tierhaltung gemeldet, sollte man auch bei der Nachsorge Verantwortung zeigen. „In jedem Fall ist es ratsam, beim Veterinäramt um Auskunft zu bitten, wie der Sache nachgegangen wurde. Im Falle einer Anzeige bei der Polizei sollte man sich ein Aktenzeichen geben lassen, damit man dem Verlauf des Falles folgen kann. „Denn,“ so die Expertin, „jedes misshandelte Tier braucht bis zu seiner Rettung unsere ganze Aufmerksamkeit“.
 

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Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.vier-pfoten.de/service/ratgeber/zeuge-von-tierleid/

 

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