„Meilenstein im Kampf gegen Messerangriffe“

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IMK greift hessische Initiative auf: Waffenverbotszonen künftig an viel frequentierten Örtlichkeiten möglich

Wiesbaden/Kiel.  Die Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel hat heute auf die Initiative Hessens und Niedersachsens hin beschlossen, dass das Mitführen von Messern künftig an viel frequentierten Örtlichkeiten durch die Errichtung von Waffenverbotszonen verboten werden kann. Angesichts zuletzt merklich zugenommener Messerangriffe im öffentlichen Raum hat sich Hessen seit letztem Jahr für ein bundesweit einheitliches Vorgehen eingesetzt, um das Mitführen von Messern an stark frequentierten Orten wie Fußgängerzonen und im Umfeld von Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie des öffentlichen Personenverkehrs einzuschränken. Die IMK hat nun beschlossen, dass der Bundesgesetzgeber es den Ländern ermöglichen wird, auch an diesen Örtlichkeiten künftig leichter Waffenverbotszonen schaffen zu können. Das Bundesinnenministerium will zügig eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg bringen. 

 

„Die gestiegene Zahl von Messerangriffen mit teils getöteten oder schwerstverletzten Opfern führt uns den dringenden Handlungsbedarf vor Augen. Der heutige Beschluss der Innenministerkonferenz ist ein Meilenstein im Kampf gegen Messerangriffe. Wir werden nun künftig den Kontrolldruck der Polizei auf diejenigen, die mit Messern oder Waffen unterwegs sind und damit nichts Gutes im Schilde führen, spürbar erhöhen. Springmesser werden wir gänzlich aus dem öffentlichen Raum verbannen. Es gibt keinen Grund, ein Springmesser mitzuführen, außer seine Mitmenschen zu verängstigen und damit Schaden anzurichten. Das Mitführen solcher Messer wird deshalb künftig strikt untersagt. Wir stärken damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern und sagen Messerstechern den Kampf an“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

 

Waffenverbotszonen nicht mehr nur an Kriminalitätsschwerpunkten

Die Initiative aus Hessen und Niedersachsen zielt darauf ab, dass die Polizeibehörden in die Lage versetzt werden, anlasslos in Waffenverbotszonen zum Beispiel im Umfeld von Kindergärten, Schulen oder Bahnhöfen kontrollieren und neben der möglichen Sicherstellung einer Waffe umgehend auch ein Bußgeld festsetzen und dieses sofort vollstrecken zu können. Bislang ermöglicht das Waffengesetz die Errichtung von Waffenverbotszonen lediglich an besonders kriminalitätsbelasteten Orten, also wo bereits Straftaten stattgefunden haben. „Ich möchte aber gar nicht erst, dass es an einer Schule oder einem Kindergarten zu einer schrecklichen Tat kommt. Rund um einen Kindergarten hat jemand mit einem Messer oder gar einer Pistole nichts zu suchen. Dass wir hier nicht erst auf eine Tat warten dürfen, bevor wir diese Orte durch Waffenverbotszonen besonders schützen können, leuchtet Eltern sofort ein. Deshalb habe ich bereits seit letztem Jahr beharrlich im Kreise meiner Amtskollegen um Unterstützung für die nötigen Änderungen des Waffengesetzes geworben, damit wir an bestimmten Orten auch ohne zuvor festgestellte Kriminalitätsbelastung, generelle Waffenverbotszonen einrichten können. Dass die IMK unserem Ansinnen im Kampf gegen Messerangriffe gefolgt ist und der Bundesinnenminister zügige Gesetzesänderungen angekündigt hat, ist ein großer Erfolg für unsere Sicherheit und freut mich sehr“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

 

Positive Erfahrungen aus Waffenverbotszone in Hessen

Auf Landesebene wurden in Hessen bereits die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit Kommunen ihrerseits Waffenverbotszonen an bestimmten Plätzen einrichten können. In der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde daraufhin eine Waffenverbotszone geschaffen. Dort wurden über einen Zeitraum von fünf Monaten bislang insgesamt 79 Verstöße gegen die Waffenverbotszone festgestellt. In 64 Fällen wurden Messer sichergestellt. „Jedes sichergestellte Messer schafft Sicherheit und kann dazu führen, dass schwerste Straftaten verhindert werden. Mit Waffenverbotszonen ermöglichen wir es der Polizei, diejenigen gezielt kontrollieren und entwaffnen zu können, die mit Schusswaffen oder Messern in der Öffentlichkeit unterwegs sind und nichts Gutes im Schilde führen. Weniger Waffen in der Öffentlichkeit schaffen mehr Sicherheit. Die Waffenverbotszonen sind deshalb ein adäquates Mittel, um für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Allerdings müssen die Kommunen gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung des Verbots überwachen. Denn nur wenn der Kontrolldruck hoch und die Strafen spürbar sind, entfaltet sich auch die gewünschte abschreckende Wirkung, die sich schnell herumsprechen wird“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

 

Mehr Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit Messern begangen

Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für Hessen belegt, dass in den letzten Jahren Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit dem Tatmittel Messer signifikant angewachsen sind. Wurden 2013 noch 865 Fälle registriert, die mit einem Messer begangen wurden, so stiegen die Fälle 2014 auf 926 und 2015 auf 1.029 Taten. 2016 waren es 1.116, 2017 insgesamt 1.194 und 2018 insgesamt 1.212 Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, die mit dem Tatmittel Messer begangen wurden. Auch die Delikte mit Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen: Wurden 2015 noch 3.758 Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung, Drohung sowie dem Mitführen von Hieb-, Stoß- und Stichwaffen von der hessischen PKS erfasst, so waren es im Jahr 2018 bereits 4.711 Delikte. „Auch, wenn bei Messerangriffen die Aufklärungsquote mit durchschnittlich über 90 Prozent besonders hoch liegt, müssen wir alles daransetzen, damit es erst gar nicht zu solchen Taten kommen kann, bei denen ein Messer im Spiel ist. Gezielte Kontrollen in ausgewiesenen Waffenverbotszonen und damit die Verbannung von Messern und sonstigen gefährlichen Stichwaffen aus dem öffentlichen Raum, können dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Entwicklungen in der PKS sorgfältig wahrgenommen, um auch die hessische Polizei adäquat dafür zu rüsten. Dazu gehört unter anderem die Optimierung der Schutzausstattung für Polizistinnen und Polizisten. Es wurden zum Beispiel 10.000 Schnittschutzschals für Vollzugsbeamte bestellt und zudem werden neben den persönlichen schusssicheren Westen nun auch stichsichere Westen beschafft. In Fortbildungsveranstaltungen, Einsatztrainings und Schießtrainings wird immer wieder auch der Umgang mit Tätern geübt und thematisiert, die mit Messern agieren.

Hessisches Ministerium des Innern


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