Kostenlose Masken der Bundesregierung für die Bürger kosteten 2,1 Milliarden Euro

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Der Bund der Steuerzahler deckt nun die Kosten auf, die für die Verteilaktion von FFP2 Masken vor einem Jahr entstanden sind. Sie erinnern sich? Damals gab es Bezugsscheine und man konnte sich Masken bei der Apotheke holen. Insgesamt gesehen, war wohl die halbe Bundesrepublik bezugsberechtigt.


Bund. Für Diskussionen sorgte die von der Bundesregierung verordnete Verteilung von FFP2-Masken durch Apotheken an Risikopersonen und Hartz IV-Empfänger. Zu ihrem Schutz erhielten ältere sowie vorerkrankte Menschen zwischen Dezember 2020 und April 2021 in drei Wellen insgesamt 15 Masken anfänglich kostenlos und danach gegen eine geringe Zuzahlung. Später beschloss die Bundesregierung, je 10 FFP2-Masken auch an die Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zu verteilen. Unterm Strich hatten damit rund 39 Mio. Menschen Anspruch auf steuerfinanzierte Masken, die sie in der Apotheke abholen konnten – beinahe die Hälfte aller Deutschen.

Für ihren Aufwand und als Anreiz, sich an der Maskenausgabe zu beteiligen, erhielten Apotheken eine überraschend hohe Erstattung – zunächst gab der Bund 6 Euro brutto pro ausgegebener Maske. Nach starker Kritik auch vom Bund der Steuerzahler wurde der Erstattungsbetrag auf 3,90 Euro brutto pro Maske gesenkt. Insgesamt haben die Apotheken mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) rund 359 Mio. Masken abgerechnet. Hinzu kommt eine nicht genau bekannte Anzahl Masken, die zu Beginn der Verteilaktion ohne Gutscheine ausgegeben wurden.

Weitere Kosten kommen hinzu: Allein der Druck der fälschungssicheren Gutscheine durch die Bundesdruckerei kostete rund 12 Mio. Euro. Zu den Ausgaben gehörte auch die Entschädigung an die Krankenkassen für das Versenden der Gutscheine an die Anspruchsberechtigten. Insgesamt zahlte das BAS mehr als 2,1 Mrd. Euro.

Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums hat die Verteilaktion von FFP2-Masken „wesentlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in den Risikogruppen beigetragen“. Weiter hieß es auf BdSt-Anfrage, dass es durch die Abgabe der Masken gelungen sei, „besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zügig mit hochfiltrierenden Masken zu versorgen“.

Dass der Staat an fast die Hälfte der Bundesbürger kostenfreie bzw. stark bezuschusste Masken hat ausgegeben lassen, ist bei näherem Hinsehen allerdings keine gute Idee: Erstens bestand dazu keine Notwendigkeit. Denn im Winter 2020/21 waren diese Masken – anders als zu Pandemiebeginn – ohne Probleme im Handel zu bekommen. Zweitens waren die Masken dort deutlich günstiger als die Stückpreise, die den Apotheken erstattet wurden. Sicherlich hatten Apotheker einen höheren Aufwand durch das Packen der Masken, gegebenenfalls auch durch Beratung und Prüfung der Berechtigungen. Diesen Aufwand hätte man sich aber sparen können – und damit auch die Kosten für die Steuerzahler.

 


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