(ots) Ab sofort übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Impfung gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft. Sie unterstützen damit den Schutz von Neugeborenen vor der hochansteckenden und für Säuglinge besonders gefährlichen Atemwegserkrankung. Mit diesem Schritt folgen die Kostenträger der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die eine Keuchhusten-Impfung in jeder Schwangerschaft mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff im dritten Trimenon vorsieht – bei einem Risiko für eine Frühgeburt bereits im zweiten Trimenon.
Die Tdap-Impfung in der Schwangerschaft ermöglicht einen Keuchhusten-Schutz für Neugeborene in den ersten Lebensmonaten: Natürlicherweise können werdende Mütter meist keinen Nestschutz gegen Keuchhusten an ihre Kinder übertragen[1]. Die ersten Wochen nach der Geburt bergen daher das ein nicht geringes Risiko für die Kleinen, sich mit der für sie besonders gefährlichen Infektion der oberen Atemwege anzustecken. Bisher bedeutete das: Erst wenn die Säuglinge nach den ersten Lebensmonaten selbst geimpft werden konnten, hatten sie ausreichend Antikörper zum Schutz vor dem hochansteckenden Keuchhusten-Erreger. Umfassende Studien zeigen, dass mit einer Impfung gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft eine starke Übertragung von Antikörpern der Mutter auf ihr Kind erreicht wird[2].
Ohne ausreichenden Schutz ist Keuchhusten für Neugeborene eine echte Gefahr: Laut STIKO gehört die Atemwegserkrankung zu den sechs häufigsten Infektionskrankheiten in Deutschland[3]. Mehrere tausend bis zehntausend Fälle gibt es pro Jahr, darunter mehrere hundert Säuglinge[4], die in der Regel längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden müssen. Als Hauptüberträger bei Neugeborenen gelten Mütter und enge Haushaltskontaktpersonen[5]. Besonders gefährdet sind die Kleinen bis zum sechsten Lebensmonat: Im Infektionsfall drohen schwere Komplikationen wie Lungenentzündungen und Atemstillstand mit weitreichenden Folgen bis hin zum Tod.
Eine Schutzimpfung der Mutter gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft kann Neugeborene vor diesen Risiken schützen. Die STIKO empfiehlt daher eine Impfung mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff im dritten Trimenon – bei einem Risiko für eine Frühgeburt bereits im zweiten Trimenon. Mit sofortiger Wirkung gehört die Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Und das auch unabhängig von einer bereits vor der Schwangerschaft erfolgten Keuchhusten-Schutzimpfung.
Zum weiteren Schutz der Neugeborenen empfiehlt die STIKO darüber hinaus die Impfung gegen Keuchhusten für enge Kontaktpersonen wie z.B. Väter, Geschwister, Großeltern und Tagesmütter oder Babysitter. Diese sollte spätestens vier Wochen vor Geburt des Kindes erfolgen, wenn die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Eine STIKO-Empfehlung gibt es zudem u.a. für das Personal im Gesundheitswesen wie Ärzte, Pfleger und Hebammen. Generell sollten sich alle Erwachsenen zudem einmalig bei der nächsten regulären Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff auch gegen Keuchhusten impfen lassen.
[1] Smallenburg LCS, van Welie NA, Elvers LH, van Huisseling JCM, Teunis PFM, Versteegh FGA: Decline of IgG pertussis toxin measured in umbilical cord blood, and neonatal and early infant serum. Eur J Clin Microbiol Infect Dis 2014;33(9):1541 – 5; Epidemiologisches Bulletin 13/2020, erschienen am 26. März 2020, S. 3. [2] Gall SA, Myers J, Pichichero M: Maternal immunization with tetanus – diphtheria – pertussis vaccine: effect on maternal and neonatal serum antibody levels. Am J Obstet Gynecol 2011;204(4):334.e1 – .e5; Hardy-Fairbanks AJMD, Pan SJBS, Decker MD-MDMPH, et al.: Immune Responses in Infants Whose Mothers Received Tdap Vaccine During Pregnancy. Pediatr Infect Dis J 2013;32(11):1257 – 60. [3] Epidemiologisches Bulletin 13/2020, erschienen am 26. März 2020, S. 5. [4] https://survstat.rki.de, Abfrage gemeldete Keuchhustenfälle pro Jahr nach Altersgruppen, am 14.7.2020. [5] Wiley KE et al. Vaccine 2013;31(4):618-625NP-DE-PTX-PRSR-200004; 07/2020
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