104.000 Erstimpfungen, 30.000 Zweitimpfungen in Hessen
Alten- und Pflegeheime: Über 57 Prozent der Bewohner/innen geimpft
Verbindlichkeit in Impfzentren: Rund 99 Prozent nehmen Termin wahr
Wiesbaden. Einen Monat nach Beginn der bundesweiten Impfkampagne zum Schutz vor dem Corona-Virus haben der Hessische Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose eine Zwischenbilanz gezogen. Demnach haben mehr als 104.000 Menschen seit dem 27. Dezember 2020 ihre Erstimpfung erhalten. Rund 30.000 Bürgerinnen und Bürger bekamen bereits die wichtige zweite Dosis.
„Wir bekommen nach wie vor zu wenig Impfstoff, um rasch so viele Menschen vor dem Corona-Virus zu schützen, wie wir wollen und wie wir mit unseren landesweiten Impfzentren auch impfen könnten. Mit dem, was wir haben, kommen wir aber gut voran. Gemeinsam mit unseren Kommunen sorgen wir zurzeit dafür, dass die Menschen, die den Schutz am dringendsten benötigen, ihn auch zuerst erhalten. Mehr als 57 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen haben inzwischen ihre Erstimpfung erhalten. Die offenkundigen Lieferprobleme und Neuberechnungen der Dosen für Deutschland zeigen, dass unsere vorausschauende Strategie richtig ist. Wir halbieren jede Lieferung, um die wichtige Zweitimpfung garantieren zu können. In Hessen werden mit diesem raren Gut keine Wetten auf die Zukunft abgeschlossen“, erklärten Peter Beuth und Kai Klose.
Land und Kommunen benötigen Planungssicherheit bei Impfstoffen
Bisher hat das Land Hessen über den Bund rund 240.000 Impfdosen von Biontech und 4.800 Dosen von Moderna erhalten. Der Impfstoff von Moderna dient zurzeit als Reserve und um ausgefallene oder reduzierte Lieferungen zu kompensieren und wird im Logistikzentrum des Landes sicher verwahrt. Im Dezember 2020 erfolgten insgesamt drei Lieferungen von etwa 100.000 Dosen nach Hessen. Im Jahr 2021 sind bisher am 8. Januar rund 49.000 Impfdosen, am 18. Januar rund 63.000 Dosen und am 25. Januar etwa 35.000 Dosen im hessischen Logistik- und Verteilzentrum angeliefert worden. Der Bund hat das Land Hessen informiert, dass die Lieferungen der kommenden Wochen niedriger ausfallen werden, als ursprünglich geplant.
Unbefriedigend stellt sich aktuell die Verbindlichkeit und Kommunikation der Vertragspartner dar. „Wie alle Bundesländer brauchen wir Planungssicherheit in Bezug auf Liefertermine und -mengen; das ist die Voraussetzung für verlässliche Impfungen. Leider gewährleisten die Hersteller das durch ihre kurzfristigen Umdisponierungen bisher bestenfalls bedingt“, stellte Kai Klose fest. Sie blieben so hinter dem zurück, was mit Blick auf die besondere Verantwortung bei der wirkungsvollen Bekämpfung der Pandemie wünschenswert wäre, fasste der Gesundheitsminister zusammen.
Trotz der bereits ausgefallenen Lieferung im Januar 2021 sowie der aktuell seitens des Herstellers Biontech eingeschränkten Liefermöglichkeiten der ursprünglich zugesagten Impfstoffdosen für die kommenden Wochen wird das Land Hessen zunächst weiter verfahren, wie geplant und in der laufenden Woche rund 24.500 Impfdosen an die Impfzentren für Erstimpfungen ausliefern. 20.000 Dosen gehen pro Woche an die Regionalen Impfzentren und die übrigen rund 4.500 Dosen werden weiterhin in den Alten- und Pflegeheimen sowie den besonders belasteten Klinken verimpft. „Es ist wichtig, dass die Schutzimpfungen in den Heimen weitergehen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist das Virus am gefährlichsten. Unser Ziel ist es, hier allen ein Angebot zu machen und eine möglichst hohe Impfquote zu erzielen“, erläuterte der Innenminister.
Eine Woche Regionale Impfzentren
Vor einer Woche haben zunächst sechs Regionale Impfzentren in Hessen geöffnet. Rund 60.000 Termine für Erstimpfungen in der Priorisierungsgruppe 1 werden bis einschließlich Montag, 8. Februar 2021, dort organisiert. Vom 19. Januar bis einschließlich 25. Januar 2021 haben rund 18.000 Menschen ihre Erstimpfung in den Zentren Kassel, Heuchelheim, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt erhalten. „Wie in Darmstadt habe ich mich auch beim Besuch des Impfzentrums in Frankfurt davon überzeugen können, wie professionell die Abläufe organisiert und mit wieviel Sorgsamkeit jede Bürgerin und jeder Bürger rund um die Impfung begleitet wird“, unterstrich Gesundheitsminister Klose. „Gleichzeitig gilt, das immer auch im praktischen Ablauf dazu gelernt und weiter verbessert wird.“
Nahezu alle gebuchten Termine wurden von den vornehmlich mindestens 80 Jahre alten Seniorinnen und Senioren in den Impfzentren auch eingehalten. „99 von 100 vereinbarten Terminen wurden in der ersten Woche auch tatsächlich wahrgenommen, das ist eine ausgezeichnete Quote“, sagte Innenminister Peter Beuth. Bei Nichterscheinen gehen keine Impfdosen verloren, sie werden von den Impfzentren für andere berechtigte Personen aus der Priorisierungsgruppe 1 genutzt, zum Beispiel für Angehörige der Rettungsdienste.
„Die Impfungen sind der wichtigste Schritt, uns aus der Pandemie herauszuführen. Bei allen Schwierigkeiten dürfen wir nicht vergessen, dass hier in kürzester Zeit wirksame Impfstoffe und ein System zu ihrer Verteilung entwickelt wurde. Die bisherigen Zahlen zeigen uns, dass dieses System greift und insbesondere in der besonders vulnerablen Gruppe der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen bereits hohe Impfquoten erzielt werden konnten. Das spricht für eine enorm hohe Akzeptanz unseres Impfangebots. Jetzt kommt es darauf an, Schritt für Schritt weiterzugehen. Wir setzen darauf, dass dafür bald mehr Impfstoff zur Verfügung steht,“ so Gesundheitsminister Klose.
„Wir stehen im dauerhaften und vertrauensvollen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Impfzentren in Hessen organisieren. Der Start verlief bisher reibungslos. Alle Beteiligten zeigen höchste Einsatzbereitschaft und helfen mit, die Prozessabläufe vor Ort weiter zu optimieren. Wir bekommen außerdem viele Hinweise aus der Bevölkerung, wie der Besuch im Impfzentrum weiter verbessert werden kann. Gemeinsam mit den Gebietskörperschaften werden wir die Abläufe fortlaufend evaluieren. Alle haben das Ziel, den Aufenthalt im Impfzentrum so angenehm wie möglich und die Prozesse in Vorbereitung einer Impfung von künftig deutlich mehr Menschen möglichst effektiv zu gestalten“, sagte Peter Beuth.
Anfang Februar startet nächste Terminrunde für Priorisierungsgruppe 1
Am 9. Februar 2021 werden die restlichen 22 Impfzentren in Hessen öffnen, so dass dann alle 28 Impfzentren aktiviert sind. Anfang Februar wird das nächste Terminierungsverfahren für die Priorisierungsgruppe 1 starten. Neben den 60.000 Menschen, die schon ihre Termine für Erst- und Zweitimpfungen erhalten konnten, wurden bereits rund 170.000 zusätzliche Registrierungen erfasst. „Wir ermutigen jeden Impfberechtigten, sich schon vor dem Terminverfahren zu registrieren, auch wenn aktuell keine Termine vergeben werden können. Damit ist der erste von zwei Schritten erledigt. Es hilft sowohl Seniorinnen und Senioren als auch ihren Angehörigen, sich vorher schon einmal mit dem System vertraut zu machen“, so der Innenminister. Im Anmeldeverfahren bereits erfolgreich Registrierte bleiben gespeichert. Registrierungen sind auch weiterhin möglich – nur die konkrete Terminvereinbarung kann erst wieder erfolgen, sobald dafür Impfdosen planbar durch den Bund zur Verfügung gestellt werden. Nur, wenn Hessen mehr Impfdosen erhält, können auch mehr Termine angeboten werden.
Sobald dies der Fall ist, wird das Land Hessen darüber immer zeitnah informieren:
– An den Hotlines: 116 117 oder 0611 – 505 92 888
– Im Internet-Anmeldeportal unter impfterminservice.hessen.de
– Oder auf der neuen Webseite der Landesregierung zur Schutzimpfung in Hessen
corona-impfung.hessen.de.
Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung (Auszug)
1️⃣ Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)
- Personen ab 80 Jahre
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
- Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
2️⃣ Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)
- Personen ab 70 Jahre
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im ÖGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
3️⃣Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV)
- Personen ab 60 Jahre
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.
Siehe Originaltext der Verordnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf
Hinweis: Allgemeine Fragen rund um Corona werden weiterhin unter der
0800 – 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.
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