Karlsruhe (ots) – Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gestern (7. März 2018) den Haftbefehl gegen
den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M.
außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte war am 25. Januar 2018 festgenommen worden.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, Staatsgeheimnisse offenbart zu haben, strafbar gemäß § 95 Abs. 1 StGB (vgl. Pressemitteilung Nummer 5 vom 29. Januar 2018).
Es besteht weiterhin der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte Martin M., der Niederlassungsleiter eines Rüstungsunternehmens war, eine Ablichtung des ihm vom Mitbeschuldigten Thomas M. übergebenen Entwurfs von Teilen des als “Geheim” eingestuften Haushaltsplans für das Bundesministerium der Verteidigung an zwei Mitarbeiter weitergegeben hat.
Bei dem Dokument handelt es sich wegen seiner sicherheitspolitischen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Gesetzes.
Martin M. hat sich geständig zum Tatvorwurf eingelassen.
Dem Haftgrund der Fluchtgefahr kann durch weniger einschneidende Maßnahmen begegnet werden.
Vor diesem Hintergrund war der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig.
Die Bundesanwaltschaft ist daher einem Antrag des Verteidigers auf Außervollzugsetzung nicht entgegen getreten.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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