Derzeit sind gerade ungeimpfte Kinder in Kitas, Horten und Schulen besonders von der aktuellen Corona-Welle berührt. Besonders betroffen ist die Auefeldschule: Insgesamt 52 Personen sind bisher positiv auf das Corona-Virus getestet worden.
Infiziert sind aktuell 49 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrkräfte. „Wir stehen jetzt in engem Kontakt mit der Schulleitung, die für uns als Sprachrohr zu den Eltern sehr wichtig ist. Gemeinsam versuchen wir auch für die Eltern und ihre Kinder eine größtmögliche Sicherheit in der Schule herzustellen“, so Gesundheitsdezernentin Ulrike Gote.
Alle positiv getesteten Personen müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Sie können sich, sofern keine Krankheitsanzeichen vorliegen, ab dem siebten Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person mit einem PCR-Test freitesten. Besteht ein vollständiger Impfschutz ist das Freitesten per PCR-Nachweis auch ab dem fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person möglich, ab dem siebten Tag mit einem qualifizierten Antigen-Schnelltest.
Vorsorgliche Quarantäne für Hortkinder
„Da in der Hortbetreuung nicht ausgeschlossen werden kann, dass die betreuten Kinder mit den infizierten Personen Kontakt hatten, haben wir uns zur Quarantäne-Anordnung aller 169 Hortkinder entschlossen. Dadurch wollen wir zum einen die Infektionskette sicher unterbrechen und zum anderen auch besonders vulnerable Gruppen unter den Betreuten schützen“, so Gote. Die Auefeldschule betreut in Kooperation mit der August-Fricke-Schule auch Kinder mit speziellem Förderbedarf. Gote weiter: „Ich weiß, dass die Quarantäne der Kinder sehr vielen Eltern erneut alles abverlangt. Doch ich hoffe auf ihre Mithilfe und das Verständnis, dass wir die Infektionskette nur so unterbrechen können.“
Meldung der Kontaktpersonen online möglich
Personen, die sich mit Corona infiziert haben, können neben der eigenen Benachrichtigung der Kontaktpersonen diese auch online dem Gesundheitsamt Region Kassel melden. Das Formular dazu ist auf www.kassel.de/civ-meldungcoronapositiv online gestellt.
Häusliche Absonderung auch ohne Anruf des Gesundheitsamtes
Auch wenn sich das Gesundheitsamt nicht zeitnah bei den Infizierten meldet, gilt weiterhin: Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich bereits mit Erhalt des positiven Ergebnisses sofort selbst in Quarantäne begeben. Dies gilt auch schon bei einem positiven Antigen-Schnelltest, bis zu dem Zeitpunkt eines Negativnachweises durch einen PCR-Test.
documenta-Stadt Kassel
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