Generalbundesanwalt: Weitere Festnahme eines islamischen Gefährders

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Festnahme wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen “Jabhat al-Nusra” und “Islamischer Staat (IS)” u.a.

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Karlsruhe (ots)Die Bundesanwaltschaft hat (29. November 2023) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2023

die französische Staatsangehörige Samra N. in Trier durch Beamte des Polizeipräsidiums Trier festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Heranwachsende mitgliedschaftlich an zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 1, 105 JGG). Zudem werden ihr Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB) vorgeworfen.

In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Samra N. reiste im September 2013 nach Syrien aus und schloss sich dort zunächst der ausländischen terroristischen Vereinigung “Jabhat al-Nusra” an. Sie heiratete nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Organisation. Im November 2013 trat das Paar zu der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)” über. Die Beschuldigte betrieb im Internet Werbung bei Personen in Deutschland, sich ebenfalls nach Syrien zu begeben und Mitglied bei der Jabhat al-Nusra zu werden. Eine so zur Ausreise bewegte Frau nahm Samra N. auch vorübergehend bei sich auf. Zudem führte sie für ihren Ehemann den Haushalt und half ihm bei der Beschaffung von militärischen Ausrüstungsgegenständen für den IS. Als ihr Mann bei zwei Gelegenheiten zu Kampfeinsätzen unterwegs war, hielt sich die Beschuldigte in Frauenhäusern auf, die der IS nach Vertreibung der ursprünglichen Bewohner besetzt hatte. Anfang 2014 kehrte Samra N. nach Deutschland zurück, blieb dem IS aber noch bis mindestens Februar 2015 mitgliedschaftlich verbunden.

Die Beschuldigte wurde (29. November 2023) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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