Der Generalbundesanwalt hat am heutigen Vormittag, wegen einer möglichen poltischen
Dimension des Verfahrens, zum Nachteil von Dr. Lübke, übernommen.
Wie aus verschiedenen Medien zu vernehmen war, ist der in U-Haft sitzende Mann mit dringendem Tatverdacht,
in der Vergangenheit bereits rechtsmotiviert aufgetreten.
Dies könnte auf einen rechten Hintergrund der Tat hindeuten, weswegen die Übernahme des Verfahrens bei einer
staatsgefährdenden Tat obligatorisch ist.
Vom Generalbudnesanwalt ist diesebzüglich noch keine Meldung erfolgt.
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