Geflügelpest: Federvieh muss jetzt im gesamten Stadtgebiet Kassel in den Stall

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Die Stadt Kassel weitet nun die Stallpflicht für Geflügel auf ihr gesamtes Hoheitsgebiet aus, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Geflügelpest-Virus zu minimieren. Bereits Anfang Februar waren für die südlich gelegenen Stadtteile Sperrmaßnahmen per Allgemeinverfügung angeordnet worden, nachdem die Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Schwalm-Eder-Kreis ausgebrochen war und eine bis in die Stadt Kassel reichende Sperrzone gebildet werden musste.

Alexas_Fotos / Pixabay

Stallhaltung bietet derzeit bestmöglichen Schutz vor der Geflügelpest
„Nach einer aktuellen Risikoeinschätzung blieb keine andere Wahl, als die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Gebiet der Stadt Kassel anzuordnen – die Gefahr eines Eintrags dieser hochgefährlichen Tierseuche ist derzeit einfach zu hoch“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung der Stadt Kassel.


Der Zug der Wildvögel ist momentan wieder in vollem Gange. Die lokalen Gewässer – insbesondere die Fuldaauen im Gebiet der Stadt Kassel – sind dabei bevorzugte Rast- und Sammelplätze der Zugvögel bei deren Rückkehr in die nordischen und nordöstlichen Brutgebiete. Das Einschleppungsrisiko über infizierte Wildvögel ist daher jetzt besonders hoch – zumal stichprobenhafte Überprüfungen von Geflügelhaltungen in den vergangenen Wochen gezeigt haben, dass allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen teilweise nur unzureichend umgesetzt werden, um direkte oder indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden, erläutert Dr. Purkl.

Geflügelausstellungen und-märkte ebenfalls reglementiert
Auch die Durchführung überregionaler Geflügelausstellungen und -märkte ist bis auf weiteres im Gesamtgebiet der Stadt Kassel verboten. Der Amtstierarzt verweist hier auf die Erfahrungen im Winterhalbjahr 2022, wo es nach einer überregionalen Geflügelausstellung und den entsprechenden Kontakten zu Vögeln aus unterschiedlichsten Herkunftsbeständen zu Seuchenausbrüchen in mehreren Geflügelhaltungen kam, die an der Ausstellung teilgenommen hatten.


Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 12.02.2024, mit der die Stallpflicht für das Gesamtgebiet der Stadt Kassel angeordnet und Geflügelausstellungen reglementiert werden, kann auf der Homepage der Stadt Kassel abgerufen werden (www.kassel.de → Suchtext: Geflügelpest).

Für südlich gelegene Stadtteile gelten weiterhin besondere Sperr- und Restriktionsmaßnahmen
Unabhängig von der nunmehr generell verfügten Stallpflicht gelten für die südlich gelegenen Stadtteile, die sich in der sogenannten Geflügelpest-Sperrzone befinden, weiterhin die besonderen Sperr- und Restriktionsmaßnahmen, die bereits mit Allgemeinverfügung vom 02.02.2024 angeordnet worden waren.

Geflügelhaltung anmelden
Das Veterinäramt der Stadt Kassel erinnert nochmals daran, dass alle Geflügelhaltungen – auch Kleinst- und Hobbyhaltungen – beim Veterinäramt und bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden müssen. Die entsprechenden Meldebögen sowie Informations- und Merkblätter zur Geflügelhaltung und zur Geflügelpest sind auf der Homepage der Stadt Kassel eingestellt (www.kassel.de → Suchtext: Geflügel).

Meldung verdächtiger Symptome bei Hausgeflügel und Umgang mit toten Wildvögeln
Um einen möglichen Eintrag des leicht übertragbaren Geflügelpest-Virus frühzeitig abklären und eine rasante Verbreitung dieser Tierseuche verhindern zu können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Geflügelhalter verdächtige Symptome unverzüglich dem Veterinäramt mitteilen.
Zu solchen verdächtigen Anzeichen zählen v. a. gehäufte Todesfälle, plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünnschalige verformte Eier, Verweigerung der Futter‐ und Wasseraufnahme, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Schwellungen am Kopf sowie Blauverfärbungen an Kamm und Kehllappen.
Wer tote oder kranke Wasserwildvögel, Greifvögel oder Rabenvögel findet, sollte dies ebenfalls dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann.

Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E-Mail veterinaer@kassel.de

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