Finanzhilfen im Zusammenhang mit Covid-19 in Nord-Hessen

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Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie leidet die Wirtschaft nach wie vor unter schweren finanziellen Belastungen. Zu den wichtigsten Finanzhilfen für Nord-Hessen zählt die Überbrückungshilfe IV. Sie ist eine Fortführung der bisherigen Überbrückungshilfe III Plus für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis März 2022. Die Neustarthilfe 2022 ist eine Fortsetzung der Neustarthilfe Plus. Weitere verfügbare Finanzhilfen sind das Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität, die Möglichkeit zur Anmeldung von Kurzarbeit und die Notfallkasse des Landes Hessen. Die Verwaltungsverfahren werden im Folgenden erläutert:

 

Die Überbrückungshilfe IV (Verlängerung von III Plus)

Die Überbrückungshilfe IV bezuschusst betriebliche Fixkosten und gilt für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 ab einem Umsatzrückgang auf 70 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019.

Erst- oder Änderungsanträge können bis zum 31. März 2022 erfolgen. Der Förderungszeitraum umfasst Juli bis Dezember 2021. Dabei liegt der maximale Förderbetrag bei monatlich 10 Millionen Euro. Bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent können bis zu 90 Prozent der Fixkosten ersetzt werden. Außerdem erhalten besonders schwer betroffene Unternehmen (z.B. durch Schließungen) einen zusätzlich Eigenkapitalzuschuss. Für Aussteller auf Weihnachtsmärkten gilt hierbei eine Sonderregel: hier muss nur für einen Monat ein relevanter Umsatzrückgang nachgewiesen werden.

Förderfähige Kostenpositionen sind zum Beispiel Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung und Versicherungen. Nicht dazu gehören Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben.

Beantragt wird die Überbrückungshilfe IV über das bundesweite Online-Antragsportal durch sogenannte prüfende Dritte. Zur Nutzung des Portals muss ein Account erstellt werden. Prüfende Dritte können dabei Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen sein. Die dadurch entstehenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig rückerstattet. Das weitere Verwaltungsverfahren und die Auszahlung Überbrückungshilfe obliegen der Bewilligungsstelle des Bundeslandes Hessen.

 

Die Neustarthilfe 2022 (Verlängerung von Neustarthilfe Plus)

Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Sie gilt als sogenannte Neustarthilfe 2022 bis März 2022. Dadurch sind 1.500 Euro direkte Zuschüsse, also Finanzhilfen bis zu 4.500 Euro für den verlängerten Zeitraum möglich.

Für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 gilt dabei die Antragsfrist vom 31. März 2022. Die beiden Förderungszeiträume müssen aber separat beantragt werden. Dies erfolgt äquivalent zur Überbrückungshilfe IV über das Online-Antragsportal.

 

Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität

 Parallel zur Verlängerung der Überbrückungshilfen III Plus und der Neustarthilfe Plus, soll

auch das Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Dieses dient als unbürokratische Hilfe zu günstigen Konditionen. Einen Mikrokredit zwischen 3000 Euro und 35.000 Euro mit einer siebenjährigen Laufzeit können Selbstständige und Freiberufler in Kleinunternehmen von maximal 50 Vollzeitbeschäftigten bekommen. Die Zinsen für den Kredit liegen aktuell bei 0,75%. Bei besonders schwer betroffenen Unternehmen ist ein Verzicht auf Rückzahlungen des Darlehens von bis zu 50 Prozent möglich. Der Antrag auf ein Direktdarlehen wird direkt bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt.

 

Kurzarbeit

 Bis zum 31. März 2022 kann in Nord-Hessen Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die maximale Dauer für den Bezug liegt bei 24 Monaten. Dabei wird die betriebsübliche normale Arbeitszeit vorübergehend verkürzt oder eingestellt, um Arbeitsplätze zu sichern und Personalkosten zu reduzieren. Die Sozialversicherungsbeiträge können bis zur Hälfte erstattet werden und Beschäftigte erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts. Um einen Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen, muss ein Unternehmen Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Antragstellung bei der Arbeitsagentur online vorgenommen werden. Dafür ist eine Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit nötig.

 

Die Notfallkasse des Landes Hessen (Härtefallfazilität)

 

Auch durch die Notfallkasse des Landes Hessen können Unternehmen unterstützt werden, wenn über andere Programme keine Hilfe erfolgen konnte. Bis zu 100.000 Euro sind als Einmalzahlung möglich. Der Antrag erfolgt über das Onlineportal auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel. Ab einer Summe über 5000 Euro muss dies durch prüfberechtigte Dritte geschehen. Antragsteller selbst müssen ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.


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