Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. September 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2015
die 20-jährige deutsch-algerische Staatsangehörige Sarah O.
in Düsseldorf durch Beamte der Bundespolizei festnehmen lassen.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)” beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Sarah O. verließ im Oktober 2013 die Bundesrepublik Deutschland, um sich in Syrien einer terroristischen Vereinigung im Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad anzuschließen und am Aufbau eines islamischen Staates nach dem Vorbild der Scharia zu beteiligen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und erhielt eine Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen, bevor sie Anfang 2014 einen aus Deutschland stammenden “IS”-Kämpfer heiratete. Spätestens zu dieser Zeit gliederte sich die Beschuldigte in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” ein und übernahm ab Februar 2014 – gemeinsam mit ihrem Ehemann nach islamischem Recht – Wach- und Polizeidienste zur Sicherung der vom “IS” kontrollierten Gebiete. Hierfür beschaffte sie sich eine Schusswaffe. Zudem bekam sie von der Vereinigung eine möblierte Wohnung zur Verfügung gestellt, in der sie Neuankömmlinge vorübergehend aufnahm. Sarah O. versuchte darüber hinaus, Personen aus Europa zur Ausreise nach Syrien zu bewegen, um dort für den “IS” am Jihad teilzunehmen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann nach islamischem Recht erhielt sie von der Vereinigung ein monatliches Gehalt von etwa 118 US Dollar.
Die Beschuldigte stellte sich nach ihrer Flucht aus Syrien Anfang 2018 türkischen Sicherheitskräften. Sie wurde am 21. September 2018 von der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben und hier bei ihrer Einreise festgenommen.
Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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