(ots) Morgen wird am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eines der wichtigsten Dieselskandal-Urteile verkündet. Die verantwortlichen Richter werden unter anderem bewerten, wann Abschalteinrichtungen illegal sind. Diese Entscheidung ist für nahezu sämtliche Fahrzeughersteller relevant. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt nachfolgend die möglichen Auswirkungen des Urteils. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich ist:
“Die gesamte Automobilindustrie hat mehr als ein halbes Jahr auf dieses Urteil gewartet, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen. Dazu zählen unter anderem namhafte Autobauer wie Volkswagen, Daimler, BMW und Volvo. Selbst Wohnmobile mit Motoren von Fiat und Iveco wurden auf diese Weise manipuliert.
Im April dieses Jahres positionierte sich die Generalstaatsanwaltschaft des Gerichts in ihrem Schlussantrag in der Sache sehr verbraucherfreundlich. Die verantwortliche Juristin bewertete alle Abschalteinrichtungen als illegal, wenn die betroffenen Fahrzeuge dadurch im normalen Straßenbetrieb mehr Schadstoffe ausstoßen als auf dem Prüfstand.
Einige Autobauer argumentieren, dass Abschalteinrichtungen dem Motorenschutz dienen und damit zulässig sind. Laut der Generalstaatsanwaltschaft seien Abschalteinrichtungen hingegen nur dann zu rechtfertigen, wenn ansonsten die Zuverlässigkeit des Motors unmittelbar beeinträchtigt wird oder eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs entsteht. Im Normalfall schützen Abschalteinrichtungen jedoch höchstens vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors”, erklärt Claus Goldenstein. Er ergänzt:
Verbraucherfreundliches Urteil führt zu Rückruf- und Klagewelle in ganz Europa
“Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass die EuGH-Richter der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft folgen werden. Das ist eine gängige Praxis am EuGH und juristisch absolut nachvollziehbar. Sollte dies der Fall sein, droht der europäischen Automobilindustrie die größte Rückrufwelle aller Zeiten.
Allein in Deutschland wurden mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Abschalteinrichtungen zugelassen. All diese Automobile müssten von den verantwortlichen Herstellern zurückgerufen werden, damit die Abgasreinigung der Fahrzeuge optimiert wird. Letzteres kann durch Software- oder Hardware-Updates gewährleistet werden.
Für betroffene Verbraucher entsteht dadurch jedoch ein enormer Schaden. Die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen ist in den vergangenen Jahren bereits stark eingebrochen und die Fahrzeuge haben aufgrund des Abgasskandals an Wert verloren. Dieser Wertverlust betrifft nachweislich manipulierte Autos umso mehr.
Die Halter von manipulierten Fahrzeugen können sich jedoch gegen den Betrug wehren und Schadensersatz durchsetzen. Aufgrund der Masse an betroffenen Haltern könnten in Folge eines verbraucherfreundlichen EuGH-Urteils Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe auf die Automobilindustrie zukommen. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten betroffen Haltern dazu, sich in jedem Fall bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.”
Rechtssicherheit dank BGH-Urteil
Am 25. Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Dieselskandal und schuf damit Rechtssicherheit für sämtliche Verbraucher in Deutschland. Seitdem ist klar, dass die Fahrzeug-Manipulation von Volkswagen illegal war und der Konzern betroffenen Haltern Schadensersatz in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zahlen muss. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen.
Bislang sorgt das Urteil für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, für Rechtsklarheit. Grundsätzlich lässt sich die Entscheidung aber in Folge des EuGH-Urteils auf sämtliche illegal manipulierten Autos übertragen. Die Halter dieser Fahrzeuge hätten also endgültig Rechtssicherheit.
Selbst Volkswagen würde durch ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil erneut von dem Abgasskandal eingeholt werden. Auch das Software-Update des Wolfsburger Konzerns enthält eine Abschalteinrichtung. Eigentlich sollte das Update die Abgasreinigung der manipulierten VW-Fahrzeuge normalisieren.
[metaslider id=10234]
Original-Content von: Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein
+ There are no comments
Add yours