Drogenberauschter Fahrer konnte erst nach längerer Verfolgungsfahrt festgenommen werden. Fahrer rammte sogar Streifenwagen

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Gemeinsame Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Soest und des Polizeipräsidiums Nordhessen Gemeinsamer Erfolg der Polizei Soest und Kassel – Fahrt unter Drogeneinfluss in Hessen gestoppt

Kassel (ots) Am Dienstagmorgen, gegen 3.40 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der B516 in Richtung Ense-Bremen ein langsam fahrender Renault mit polnischen Autokennzeichen auf. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit wurde er bereits von einem dahinterfahrenden Lastkraftwagenfahrer überholt. Die nachfolgenden Anhalteversuche mittels Anhaltezeichen “Stopp-Polizei”, einschalten des Blaulichts und des roten Blitzlichts, sowie dem Yelp-Tons, missachtete der 38-jährige Pole. Nachdem er in Ense-Bremen im Kreisverkehr vier Runden gedreht hatte, setzte er seine Fahrt über Ense-Höingen und Körbecke fort. Auch das Überholen und der Versuch der Geschwindigkeitsverringerung blieben erfolglos, da der Pole seinerseits dann den Streifenwagen wieder überholte. Er konnte in Soest dann auf die Autobahn A 44 in Richtung Kassel auffahren und es wurde bis in den nordhessischen Bereich vergeblich versucht ihn anzuhalten. Im Bereich Kassel-Wilhelmshöhe wurden zur weiteren Unterstützung Beamte der Polizeiautobahnstation Baunatal hinzugezogen, die sich mit ihrem Funkwagen ebenfalls, unter Verwendung von Blaulicht und Martinshorn an der Verfolgung beteiligten. Bei dem Versuch, sich vor den Wagen des Polen zu setzen, rammte dieser mit seinem Fahrzeug den Streifenwagen der Autobahnpolizisten und verlor selbst die Kontrolle über seinen Renault. Der Wagen geriet ins Schleudern und landete schließlich im angrenzenden Flutgraben. Dort nahmen ihn die nordrhein-westfälischen Beamten fest und brachten ihn zu einem Kasseler Polizeirevier. Der 38-Jährige steht im Verdacht, vor Fahrtantritt Drogen konsumiert zu haben. Ein Arzt nahm auf der Dienststelle eine Blutprobe, die nun die genaue Betäubungsmittelart und deren Menge bestimmen soll.

Der Sachschaden, der im Rahmen der Verfolgung entstand, beläuft sich auf ca. 12.000 Euro. Neben diesen Kosten, die dem Flüchtenden in Rechnung gestellt werden, muss er sich nun wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss und des Nichtbefolgens von Anhaltezeichen der Polizei verantworten.

Polizeipräsidium Nordhessen

Kreispolizeibehörde Soest


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