Dr. h.c. Hahn weiter: „Der Finanzminister gängelt mit dem „Starke-Heimat-Gesetz“ die hessischen Kommunen und macht sie zu Almosenempfängern der Landesregierung, die den Kommunen noch die Bereiche vorgibt, in welche die Mittel zu investieren sind. Damit verplant das Finanzministerium die Gelder der Kommunen – dabei wissen die Kommunen viel besser, in welchen Bereichen es Investitionsbedarf gibt. Insoweit scheint der Finanzminister die Kommunen für unfähig zu halten, eigene Entscheidungen hinsichtlich der Verwendung ihrer Einnahmen zu treffen. Nicht umsonst laufen Bürgermeister und Landräte auch der CDU Sturm gegen die geplante Regelung. Wir Freie Demokraten lehnen die Gängelung der Kommunen grundsätzlich ab. Wir sind außerdem nach wie vor nicht von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines zweiten Kommunalen Finanzausgleichs überzeugt.“
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DR. H.C. HAHN (FDP) ZUR HEIMATABGABE
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