WIESBADEN – Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von vier Landeslisten befasst. Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in Berlin,
- Demokratie in Bewegung (DiB) in Rheinland-Pfalz,
- Deutsche Mitte (DM) in Sachsen und
- MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) in Rheinland-Pfalz.
Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wurden sämtliche Beschwerden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 bestätigt.
Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben.
Dagegen hatte diejenige der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.
Drei weitere Beschwerden wurden als unzulässig verworfen.
Der Bundeswahlleiter
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