Der Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden

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Bundestagswahl am 24. September

WIESBADEN – Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von vier Landeslisten befasst. Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:

  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in Berlin,
  • Demokratie in Bewegung (DiB) in Rheinland-Pfalz,
  • Deutsche Mitte (DM) in Sachsen und
  • MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) in Rheinland-Pfalz.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wurden sämtliche Beschwerden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 bestätigt.

Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben.

Dagegen hatte diejenige der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.

Drei weitere Beschwerden wurden als unzulässig verworfen.

 

Der Bundeswahlleiter

 

 

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