(ots) Fast jeder fünfte Deutsche (19 Prozent) konnte bisher aufgrund des Coronavirus einen bereits geplanten Urlaub nicht antreten. Das ergibt eine aktuelle, repräsentative Befragung des Online-Versicherungsmanagers CLARK zusammen mit dem Befragungsinstitut YouGov. Ebenfalls knapp ein Fünftel ist demnach der Meinung, den geplanten Urlaub vermutlich absagen (18 Prozent) zu müssen – während 15 Prozent erwarten, gegebenenfalls umplanen zu müssen. Fast jeder Zweite (42 Prozent) hat allerdings vor, erst einmal abzuwarten, da der gebuchte Urlaub noch etwas weiter entfernt ist.
Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst allerdings auch diejenigen von uns, die sich erst in der Planungsphase des diesjährigen Jahresurlaubs befinden. Fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten gehen davon aus, dass ein längerer Urlaub in diesem Jahr nicht mehr möglich sein wird. 15 Prozent sind dabei etwas optimistischer: Sie warten erst einmal die nächsten Entwicklungen ab und passen ihre Planung dann entsprechend an. Für immerhin 5 Prozent spielt COVID-19 bei der Urlaubsplanung überhaupt keine Rolle.
Geänderte Nachfrage nach Reiserücktrittsversicherungen
Wie gut sind die Deutschen aber darauf vorbereiten, wenn eine geplante Reise abgesagt wird? Fast jeder Zehnte hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus erst kürzlich eine Reiseversicherung abgeschlossen oder plant, dies in Zukunft zu tun. Einige Befragte haben aus diesem Grund in den letzten Wochen bereits eine Reisekrankenversicherung (6 Prozent) oder Reiseabbruchversicherung (4 Prozent) abgeschlossen. Der Großteil der Befragten (67 Prozent) ist von seinem bestehenden Versicherungsschutz überzeugt und hat nicht vor, eine zusätzliche Versicherung für Reisen abzuschließen. Warum das eventuell gewisse Risiken mit sich bringt, erklären die Versicherungsexperten von CLARK.
Wichtig ist es im ersten Schritt vor allem, sich genau darüber zu informieren, was verschiedene Reiseversicherungen konkret abdecken. Oft wird während der Urlaubsplanung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese schützt Versicherte vor Stornokosten, wenn sie ihre Reise nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung wiederum erstattet die Kosten, wenn Reisende ihre Reise ungeplant vorzeitig beenden müssen. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung ist im Urlaub essentiell: Sie umfasst eventuelle Behandlungskosten im Ausland.
3 Tipps rund um Reiseversicherungen in Zeiten von COVID-19
Immer öfter kommen Fragen bezüglich der Reiserücktrittsversicherungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie auf. Dabei geht es primär darum, gebuchte Reisen zu stornieren und die Kosten über die Reiserücktrittsversicherung geltend zu machen. Die CLARK Versicherungsexperten haben deshalb einige Tipps zum richtigen Vorgehen hierbei zusammengestellt:
1. Ruhe bewahren statt hastig zu handeln
Wer unüberlegt und Hals über Kopf seine Reise storniert, bleibt möglicherweise auf den Gebühren sitzen. Die aktuelle Erkrankungswelle stellt keine Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers dar. Solange man als Reisender also nicht selbst erkrankt ist oder unter amtlicher Quarantäne steht, kommt die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Stornierungskosten auf. Auch die Angst vor COVID-19 ist kein Stornierungsgrund.
2. Die richtigen Informationen sind essentiell
Voraussetzungen für die Leistungspflicht für Versicherer können variieren und sind meist kleingedruckt in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt. Es ist wichtig, sich genau darüber zu informieren, welche Szenarien durch die Versicherung abgedeckt werden, bevor man Reisen storniert. Wer seinen Urlaub über einen Reiseanbieter bereits gebucht hat, sollte unbedingt in die Reisebedingungen schauen. Dort steht, unter welchen Voraussetzungen dieser für einen Rücktritt haftet. Oftmals fallen darunter aber nur Situationen, in denen das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das entsprechende Urlaubsland verhängt. Die aktuelle Einschätzung kann man hier einsehen.
3. Wer sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben
Bei Krankheitssymptomen ist es wichtig, zu Hause zu bleiben und nicht zu verreisen. Wenn im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus die Reise nicht angetreten werden kann, kann die Auslandsreisekrankenversicherung noch vor Reiseantritt storniert werden – immer laut den AGBs der Versicherung. Eine eventuelle Quarantäne-Situation ist allerdings meist nicht versichert, da es sich hierbei um höhere Gewalt handelt. Kunden sollten sich genau bei ihrer Versicherung informieren, welche Situationen in ihrem Versicherungsschutz abgedeckt werden.
Weitere Informationen dazu auch auf der CLARK Website: www.clark.de/coronavirus-versicherungsfragen/
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Original-Content von: CLARK
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