Corona-Pandemie: Stadt Kassel bereitet sich auf vorsichtige Schritte zur Lockerung vor

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Das Land Hessen hat angekündigt, am Samstag mehrere Änderungen für die bestehenden Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus‘ zu verkünden. Diese werden einerseits eine Verlängerung bestehender Regelungen beinhalten und andererseits Neuregelungen, die am Montag, 20. April, in Kraft treten werden. Damit sollen die Vereinbarungen der Bundesregierung mit den Landesregierungen vom 15. April umgesetzt werden.

“Die getroffenen Regeln der Landesregierung sind meiner Ansicht nach ein Kompromiss, der den schwierig aufzulösenden Zielkonflikt zwischen Schutz von Leib und Leben vor COVID-19 einerseits und anderen grundrechtlich geschützten Interessen andererseits aufzulösen versucht”, betonte Oberbürgermeister Christian Geselle.

 

Geselle: “Lockerungen noch keine Rückkehr in gewohnten Alltag”

Nachdem die Stadt Kassel von der neuen Rechtslage Kenntnis erhalten hat, tagte umgehend der Verwaltungsstab und hat die für die Stadt erforderlichen Vorbereitungen getroffen. “Wir befinden uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation. Und die aktuellen Lockerungen bedeuten noch längst keine Rückkehr in unseren gewohnten Alltag”, sagte Geselle. “Dies sind vorsichtige kleine Schritte, die mit Blick auf das Infektionsgeschehen durchaus mit Risiken verbunden sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Kontaktverbot beachten.”

In den neuen Regelungen des Landes Hessen wird dringend empfohlen, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Auch sollen Einzelhändler darauf hinwirken, dass Kunden Mund-Nasen-Bedeckungen tragen sollen.

Mund-Nasen-Bedeckungen sinnvoll, aber keine Pflicht “Wer eine Mund-Nasen-Bedeckung oder eine Alltags-Maske besitzt, sollte sie in relevanten Lebensbereichen nutzen. Aber es gibt ausdrücklich keine Pflicht dazu”, hebt Oberbürgermeister Geselle hervor.

Nach den neuen Regelungen des Landes wird zudem der Kreis der Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung von Kindern erweitert. Bereits ab Montag, 20. April, gibt es einen Anspruch auf Notbetreuung unter anderem für berufstätige Alleinerziehende.

Große Herausforderung durch kurze Vorbereitungszeit Angesichts der kurzen Vorbereitungszeit stellt es eine große Herausforderung für das städtische Amt Kindertagesbetreuung und auch die freien Träger dar, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Notbetreuung sicherzustellen. Alle Beteiligten seien mit großer Motivation auch über das Wochenende im Einsatz. Gleichwohl bittet das Amt Kindertagesbetreuung um Verständnis, wenn Anfang der Woche noch nicht alles reibungslos läuft.

Laut den neuen Regelungen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften auch Bibliotheken wieder öffnen. Auch in diesem Bereich trifft die Stadt Kassel alle notwendigen Vorbereitungen. Dazu seien aber noch einige Punkte zu klären, so dass die Stadtbibliothek noch nicht am Montag öffnen kann. Über die Öffnungszeiten wird die Stadt Kassel in den kommenden Tagen informieren.

Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19, verursacht durch den Erreger SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren, im Bereich des Gesundheitsamts Region Kassel (Stand: Samstag, 17. April, 9.35 Uhr, Vergleich zum Vortag):

 

Stadt Kassel

gemeldete Fälle insgesamt: 180 (+14)

Genesene: 93 (+2)

Aktuell Infizierte: 82 (+11)

Todesfälle: 5 (+1)

Landkreis Kassel

gemeldete Fälle insgesamt: 235 (+7)

Genesene: 81 (+1)

Aktuell Infizierte: 141 (+6)

Todesfälle: 13 (0)

46 infizierte Personen werden derzeit in Krankenhäusern behandelt, 14 davon auf Intensivstationen. Darunter befinden sich auch Patienten aus der französischen Partnerregion Mulhouse, die seit Freitag, 3. April, in Kassel versorgt werden. Alle anderen Infizierten befinden sich ebenso wie die Kontaktpersonen in häuslicher Isolation.

Die Verordnungen des Landes Hessen gibt es auf www.hessen.de.

Stadt Kassel


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