Bayern verbietet Tiertransporte in 17 Länder – PETA applaudiert Umweltminister Glauber und fordert Bundesländer auf, Verbotsliste zu übernehmen

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Kälbertransport @Peta

München / Stuttgart, 13. März 2019 – Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) gab heute bekannt, Langstreckentiertransporte in 17 Nicht-EU-Länder zu verbieten, darunter die Türkei, Libanon, Usbekistan und Marokko. Grund dafür sind Zweifel an der Einhaltung EU-rechtlicher Tierschutzbestimmungen. PETA begrüßt die Maßnahme des bayerischen Umweltministers ausdrücklich und fordert nun die Umwelt- und Agrarminister der 15 übrigen Bundesländer auf, die Verbotsliste zu übernehmen. Da die der Agrarlobby nahestehende Bundesagrarministerin Julia Klöckner erst vor wenigen Tagen das Handeln der Länder als „überstürzt“ kritisierte, ist vom Bund keine Lösung zu erwarten. Vor vier Wochen überreichte die Tierschutzorganisation fast 29.000 Unterstützungsunterschriften für ein Langstrecken-Transportverbot an Thorsten Glauber, die in nur zwei Wochen gesammelt wurden.

 

„Wir applaudieren Herrn Glauber für diese mitfühlende Maßnahme, die vielen Tausend Tieren großes Leid ersparen wird. Bayern hat vorgelegt, jetzt müssen die anderen Bundesländer Farbe bekennen und ebenfalls Verbote aussprechen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin bei PETA. Schwer verletzte Tiere, die an einem Bein aus den Lkws gezogen werden, erschöpfte Tiere, die mehr tot als lebendig in brütender Hitze oder bei Eiseskälte tagelang an den Grenzübergängen auf den Transportern ausharren müssen – das muss endlich der Vergangenheit angehören!“

 

Im Januar forderte der Landesverband der verbeamteten Tierärzte Bayerns das dortige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf, die strafrechtliche Haftung von Amtsveterinären aufgrund der weiteren Genehmigung von Tiertransporten in Drittländer zu prüfen. PETA begrüßt diese Forderung, denn noch immer werden Tiere Tausende Kilometer in andere Länder gekarrt, beispielsweise in die Türkei, den Nahen Osten oder die Maghreb-Staaten. Aus zahlreichen Berichten ist bekannt, dass sie dort in aller Regel unter tierquälerischen Bedingungen geschlachtet werden. So wird ihnen beispielsweise oftmals ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten.

 

Der Europäische Gerichtshof entschied mit dem Grundsatzurteil vom 23. April 2015 (Az. C-424/13), dass europäisches Tierschutzrecht bis ins Zielland eines Tiertransports gilt. Doch obwohl zahlreiche Vorschriften der Europäischen Tierschutztransportverordnung weder innerhalb noch außerhalb der EU eingehalten oder sichergestellt werden können, genehmigen deutsche Veterinäre häufig Transporte in Nicht-EU-Staaten. Am Mittwoch, 13. Februar 2019, wurde auch dem Europaparlament ein Bericht über den Stand der Durchführung der europäischen Tiertransportverordnung (VO-EG Nr. 1/2005) vorgelegt, der erhebliche Mängel sowohl in der Verordnung selbst als auch insbesondere bei der Kontrolle der Einhaltung ihrer Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten feststellt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten die Verordnung nur ungenügend umsetzen und die Ziele der Verordnung von 2005 nicht erreicht werden.

 

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.


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