Baum- und Heckenschnitt in öffentlichen Straßen im Stadtgebiet

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Wie in den zurückliegenden Jahren möchte das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an die gesetzliche Pflicht erinnern, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Hecken, Büsche und Bäume so zu schneiden haben, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.

Durch einen entsprechenden Rückschnitt jetzt im Winter kann vermieden werden, dass die Pflanzen in der Wachstumsperiode allzu schnell in die Gehwege bzw. den Straßenraum hineinragen. Hierbei sollte beim Rückschnitt der jährliche Zuwachs entsprechend berücksichtigt werden.

Da der Heckenschnitt von März bis Oktober auf Formschnitte beschränkt ist und Rücksicht auf Brutvögel genommen werden muss, empfiehlt es sich, den Rückschnitt entsprechend weit vorzunehmen. Die aus Gründen des Vogelschutzes geltenden Einschränkungen für die Zeit von März bis Oktober entbindet Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nicht von Ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt, sind dann aber aufwendiger.

Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zum Gehölzschnitt, im Interesse ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere aber der Kinderwagen- und Rollstuhlfahrer, ganzjährig nachkommen. Wer der Aufforderung durch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme rechnen.

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern steht im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Ralf Kanngießer unter der Telefonnummer 0561/787-6229 gerne zur Verfügung

documenta-Stadt Kassel


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