Ausländische Betreuungskräfte: Was es zu beachten gilt

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Baierbrunn (ots) Wer im Alltag Hilfe braucht und nicht ins Heim möchte, engagiert oft osteuropäische Kräfte. Die Frauen sind in erster Linie für die Betreuung da – für professionelle Pflege können sie meist nicht sorgen, da sie in der Regel keine ausgebildeten Pflegerinnen sind. Daher dürfen sie viele Tätigkeiten gar nicht übernehmen: zum Beispiel Medikamente geben, Wunden versorgen, Verbände oder Katheter wechseln.

Das sollte ein zertifizierter Pflegedienst erledigen, wie das Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber” schreibt. Dorothea Foks, Projekt-Koordinatorin bei FairCare, rät Angehörigen, sich auch nach der Verpflichtung einer Betreuungskraft weiterhin einzubringen: “Sie haben trotzdem eine Verantwortung”, betont sie. “Kommen Sie auf jeden Fall weiterhin zu Besuch!” Gerade die Betreuung von Menschen mit Demenz sei sehr anstrengend. “Wenn die Frauen mal einen Nachmitttag frei haben, können sie besser arbeiten und haben mehr Geduld.” Wichtig: Auch für osteuropäische Betreuungskräfte gilt deutsches Arbeitsrecht. Das heißt: Sie dürfen nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten, sie brauchen Pausen und einen freien Tag pro Woche, sie haben Anspruch auf Urlaub. Nachtwachen sind nicht zulässig. Wer eine Betreuungskraft unangemeldet im Haus beschäftigt, läuft Gefahr, wegen Schwarzarbeit belangt zu werden.

Der aktuelle “Senioren Ratgeber” erklärt ausführlich, wie sich eine Betreuerin finden lässt, welche Kosten anfallen und was es unbedingt zu beachten gilt.

Das Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber” 4/2019 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus.

Wort & Bild Verlag – Senioren Ratgeber


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