Aus aktuellem Anlass: Haus wird evakuiert: Welche Rechte haben Mieter und Eigentümer?

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Beispielbild 4073527 / Pixabay

Sie legen immer wieder ganze Städte lahm: Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg, die in der Erde überdauert haben und bei Bauarbeiten gefunden werden. Häufig werden dann ganze Stadtviertel evakuiert. Auch bei Brandgefahr oder Hochwasser müssen die betroffenen Häuser evakuiert werden. Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann muss ich informiert werden, wenn mein Haus evakuiert wird?

Wie weit im Voraus Mieter und Eigentümer informiert werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. „Muss ein Mangel behoben werden, muss der Vermieter die Mieter rechtzeitig informieren“, sagt Rechtsanwalt Hannemann. Bei dringlichen Ereignissen wie einer drohenden Überschwemmung oder einer Bombenentschärfung müsse jedoch kurzfristig evakuiert werden.

Bekomme ich meine Miete für den Zeitraum zurück, in dem ich nicht in der Wohnung sein darf?

Theoretisch ja: Wer die Wohnung nicht nutzen kann, muss auch keine Miete zahlen. „Geht es nur um ein paar Stunden, werden die Mieter kaum Geld zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Werde ein Haus aber für Tage oder gar Wochen evakuiert, müssen die Mieter für diesen Zeitraum anteilsmäßig keine Miete zahlen.

Habe ich Anspruch auf ein Hotelzimmer, wenn meine Wohnung evakuiert wird?

Leider nein. Die Ersatzunterkunft muss zwar zumutbar sein – die Hausbewohner dürfen zum Beispiel nicht in Zelten untergebracht oder einfach auf die Straße gesetzt werden. Eine Halle mit Aufstellbetten genügt aber den Anforderungen. Es geht darum, dass die Bewohner ein Dach über dem Kopf haben. Wichtig ist: „Ein Anspruch auf kostenlose Verpflegung in der Notunterkunft besteht nicht“, warnt der Rechtsanwalt aus Karlsruhe. Schließlich müssten sich die Hausbewohner zuhause auch selbst versorgen.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich meine Wohnung verlassen muss?

Mieter haben nur einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vermieter für den Grund der Evakuierung verantwortlich ist. Ein Beispiel: Das Haus wird evakuiert, weil das Dämmmaterial leicht entflammbar ist und Lebensgefahr für die Bewohner besteht. Hätte der Vermieter wissen müssen, dass die Dämmung gefährlich ist und hat sie trotzdem verbauen lassen, können die Mieter unter Umständen Schadensansprüche geltend machen.

Wusste der Vermieter nicht um die Gefahr, die von dem Material ausgeht, muss er handeln, sobald er es erfährt. Dafür gibt es gesetzliche Fristen. Innerhalb der jeweiligen Frist muss der Vermieter zum Beispiel Handwerker beauftragen oder eben das Haus evakuieren lassen. Tut er das nicht, ist er mit der Mängelbeseitigung in Verzug. Unter Umständen können sich auch daraus Schadensersatzansprüche ergeben.

Wann haben Wohnungseigentümer einen Schadensersatzanspruch?

Eigentümer einer Wohnung können natürlich nicht ihre Miete mindern. In bestimmten Fällen haben aber auch sie Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt zum Beispiel, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gewusst hat, dass ein Mangel besteht, aber nichts getan hat, und nun einzelne Wohnungseigentümer davon betroffen sind. Ist zum Beispiel das Dach undicht und regnet es in die Dachgeschosswohnung, weil die WEG nicht rechtzeitig über die Reparatur entschieden hat, kann der Eigentümer der Dachgeschosswohnung Anspruch auf Schadensersatz haben. Gleiches gilt, wenn der Verwalter nicht tätig geworden ist, obwohl er von einem Schaden wusste.

 

Eine Zusamenfassung der Deutschen Anwaltsauskunft

https://anwaltauskunft.de/

 

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