Auf guten Sonnenschutz achten TÜV Rheinland: Auch Sonnencremes haben ein Verfallsdatum

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Dermatologisch getestet ist kein Qualitätsmerkmal –  Pflegesubstanzen können schaden

 

Köln (ots) – Fußball-Weltmeisterschaft ohne Public Viewing ist für viele Fans nicht mehr denkbar. Meist unter freiem Himmel, lassen sie sich stundenlang von den Ballkünstlern verzaubern – auch bei 30 Grad Celsius und praller Sonne. Deshalb ist die Wahl des richtigen Sonnenschutzmittels von großer Bedeutung. “Wichtig ist vor allem der Lichtschutzfaktor, der für Kinder besonders hoch sein sollte”, rät Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. Der Lichtschutzfaktor ist eine verlässliche, allgemeinverständliche Orientierungshilfe. Kein Qualitätsmerkmal ist dagegen die Bezeichnung “dermatologisch getestet”. Dahinter verbirgt sich lediglich die Tatsache, dass das Produkt auf der menschlichen Haut getestet wurde. “Es ist aber möglich, dass Probanden nach dem dermatologischen Test mit Hautproblemen zu kämpfen hatten. Hier sind Zusätze wie sehr gut oder hautverträglich wichtig”, verdeutlicht Dr. Dau. Die Bezeichnung wasserfest ist ebenfalls irreführend, da solche Mittel nur eine gewisse Resistenz gegen Feuchtigkeit aufweisen. Nach starkem Schwitzen sollte trotz der Bezeichnung nachgecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Bei Inhaltsstoffen genau informieren

Bei den Inhaltsstoffen empfiehlt Dr. Dau genau hinzuschauen. Pflegesubstanzen wie Aloe Vera sollten Produkte nicht enthalten, da diese Symptome eines Sonnenbrandes überdecken können. “Auf ältere Restposten sollten Kunden ebenfalls verzichten, da diese Produkte noch potenziell hautschädigende Stoffe enthalten können”, so die Expertin. “Aber auch einige zugelassene UV-Filter wie beispielsweise Octocrylene oder Homosalate stehen im Verdacht hormonell wirksam zu sein.” Wer diese UV-Filter umgehen möchte, sollte zu Sonnencremes auf Titandioxidbasis ohne Nanopartikel greifen, da die Kleinstpartikel gegebenenfalls durch geschädigte Haut dringen können. “Wer die Cremes ohne Nanopartikel anwendet, muss aber mit dem bekannten leichten, weißen Film auf der Haut leben”, erklärt Dr. Dau. “Auf keinen Fall sollte dies aber ein Grund sein, die empfohlene Auftragungsmenge zu verringern, da dies den UV-Schutz reduziert und der angegebene und gewünschte Lichtschutzfaktor dann nicht mehr erreicht wird.”

Beim Kauf des Sonnenschutzmittels sollten Kunden zudem genau auf das Haltbarkeitsdatum achten. Ist das abgelaufen, lässt der Schutz der Sonnencreme stark nach. Und: Nachcremen verlängert nicht das unbedenkliche Sonnenbad. Je nach Hauttyp sollte man nach wenigen Minuten bis maximal drei Stunden den Aufenthalt in der Sonne beenden.

TÜV Rheinland AG

 

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