Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Taliban”

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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
 
Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 8. August 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas K. erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Taliban” beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus ist er wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes angeklagt (§§ 211, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte reiste im August 2012 nach Pakistan und schloss sich im Frühjahr 2013 im Bezirk Nordwaziristan an der Grenze zu Afghanistan den “Taliban” an. Zunächst nahm er an einer militärischen Ausbildung teil, die auch das Schießen mit einem vollautomatischen Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow AK 47 umfasste. Ab August 2013 setzte die Terrororganisation den Angeschuldigten in einer ihrer für Selbstmordanschläge zuständigen Einheiten ein. Der Angeschuldigte beteiligte sich an der Herstellung und Fertigung von Sprengsätzen, dem Auskundschaften möglicher Anschlagsziele und weiteren logistischen Aufgaben. Im Gegenzug erhielt er freie Kost und Logis sowie einen monatlichen Sold von 1000 Rupien. Thomas K. bereitete sich auch selbst auf die Durchführung eines eigenen Selbstmordanschlags vor. Dazu nahm er an einem Fahrtraining teil und schaute sich Lehr- und Propagandavideos der “Taliban” an.

Daneben begann der Angeschuldigte, ein Propaganda-Video für die “Taliban” herzustellen. Das Video sollte sich an deutsche Gleichgesinnte richten. Um darin auch den bewaffneten Kampf der Organisation zu zeigen, nahm der Angeschuldigte an einem Angriff der “Taliban”-Kämpfer auf einen Militärstützpunkt der afghanischen Armee teil. Diesen beschossen sie mit fünf Mörsergranaten, die ihr Ziel jedoch verfehlten. Der Angeschuldigte half beim Transport der Waffen und zündete selbst eine der Granaten. Dabei ließ er sich filmen.

Im Frühjahr 2017 wechselte der Angeschuldigte zur “Taliban”-Spezialeinheit “Red Unit” in Helmand. Auch hier beteiligte er sich am Bau von Sprengvorrichtungen und an der Planung von Selbstmordanschlägen. Im Herbst 2017 leistete er eine Woche lang mit einer Kalaschnikow bewaffnet Wachdienste am inneren Verteidigungsring des “Taliban”-Dorfes. Zudem war er als Muezzin tätig und sprach regelmäßig Bittgebete. Im Gegenzug erhielt der Angeschuldigte wiederum freie Kost und Logis sowie einen monatlichen Sold von 500 bis 1000 Rupien.

Der Angeschuldigte wurde am 28.02.2018 bei einer militärischen Operation von afghanischen Sicherheitsbehörden festgenommen. Er wurde am 25.04.2018 in die Bundesrepublik Deutschland überstellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 21 vom 26.04.2018).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

 

 

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