stern und Correctiv: Rheinmetall sagte Nachrüstung von Geschützen in Embargoland Eritrea zu

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Hamburg (ots) Der Rüstungskonzern Rheinmetall sagte den Militärs der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Anfang 2017 zu, Geschütze auf einem Kriegsschiff nachzurüsten, das im ostafrikanischen Eritrea stationiert war, trotz eines dort damals geltenden Waffenembargos der UN. Wie der stern und das Recherchezentrum Correctiv berichten, geht dies aus der Mail eines für das Nahost-Geschäft zuständigen Managers von Rheinmetall vom 16. Februar 2017 hervor. Der Konzern musste damals Mängelrügen zu aus Deutschland gelieferten Geschützen des Typs MLG 27 auf emiratischen Kriegsschiffen begegnen. Man habe hier, schrieb der Manager, “einer Bitte der Marine zugestimmt, ein zusätzliches Schiff (in Eritrea!) mit unserem Upgrade-Set umzurüsten, um ihnen in ihrer Mission zu helfen”.

Die VAE nutzen nach Angaben von UN-Experten seit 2015 den Hafen von Assab in Eritrea als Militärbasis im Jemen-Krieg, auch mit der Stationierung von Kriegsschiffen. Bereits 2009 hatten die UN allerdings ein Waffenembargo gegen Eritrea verhängt, das bis November 2018 in Kraft blieb. Bis März 2019 gehörte Eritrea zu den Ländern, für die laut Paragraph 74 der deutschen Außenwirtschaftsverordnung selbst die “Durchfuhr” von Rüstungsgütern verboten war. Zuletzt im November 2017 warf ein offizieller Expertenbericht für den UN-Sicherheitsrat den VAE vor, dass sie durch die Etablierung der Militärbasis eine “Verletzung des Waffenembargos” gegen Eritrea begangen hätten.

In einer internen Organisationsanweisung von Rheinmetall zu den geltenden deutschen Ausfuhrregeln aus dem Jahr 2014, die dem stern und Correctiv vorliegt, wurden die Mitarbeiter des Rüstungskonzerns ermahnt, dass Vorschriften wie die Außenwirtschaftsverordnung “zwingend zu befolgen” seien. Bei dem vorsätzlichen Bruch eines Waffenembargos gemäß Paragraph 74 der Verordnung drohe mindestens ein Jahr Gefängnis.

Auf Fragen wies ein Rheinmetall-Sprecher jetzt dennoch “Unterstellungen” in Bezug auf Embargoverstöße “in aller Deutlichkeit zurück”. Man achte “strengstens darauf”, alle Bestimmungen einzuhalten. “Wir haben keinen Anlass anzunehmen, dass sich Mitarbeiter im Zusammenhang mit den für die VAE bestimmten Marinegeschützen über Bestimmungen hinweggesetzt hätten”, schrieb der Sprecher.

Der Tübinger Anwalt und Rüstungsexperte Holger Rothbauer forderte nun dennoch Konsequenzen: “Bei Rheinmetall war bekannt, dass die Ausfuhr von Rüstungstechnologie in ein Embargoland wie Eritrea gegen geltendes Außenhandelsrecht verstieß”, urteilte der Anwalt: “Damit haben die Verantwortlichen offenbar mit Vorsatz gehandelt und somit möglicherweise eine Straftat begangen. Bei ihr wäre bereits der Versuch strafbar. Darum muss hier jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln.”

Gruner + Jahr

 

 

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https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__74.html


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