Bundesweite Durchsuchungen wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften

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Wiesbaden (ots)

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, das Bundeskriminalamt und Polizeibehörden der Bundesländer haben am 23.10.2019 wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften die Wohnungen von 21 Tatverdächtigen in 11 Bundesländern durchsucht und zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt.

Die Beschuldigten im Alter von 14 bis 26 Jahren stehen im Verdacht, kinderpornografische Videodateien über soziale Netzwerke geteilt und verbreitet zu haben. Bei den Videodateien handelt es sich zum einen um eine mutmaßlich im Jahr 2014 entstandene Aufnahme, die zwei US-amerikanische Kinder bei Vornahme sexueller Handlungen zeigt. Es besteht der Verdacht, dass diese Aufnahme durch einen sogenannten “Cybergrooming”-Übergriff eines Dritten gefertigt wurde. Bei der weiteren Videodatei handelt es sich um die Aufnahme einer Vergewaltigung eines ca. 10 Jahre alten Kindes durch zwei Jugendliche in einem Steinbruch, mutmaßlich in Afghanistan.

Im Einzelnen fanden Durchsuchungsmaßnahmen in folgenden Bundesländern statt:

  • Baden-Württemberg, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort: Landkreis Göppingen
  • Berlin, 2 Tatverdächtige
  • Hamburg, 2 Tatverdächtige
  • Hessen, 4 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte: Landkreis Darmstadt-Dieburg, Frankfurt am Main, Main-Taunus-Kreis, Wiesbaden
  • Mecklenburg-Vorpommern, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort: Landkreis Vorpommern-Greifswald
  • Niedersachsen, 2 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte: Landkreis Harburg, Landkreis Rotenburg
  • Nordrhein-Westfalen, 4 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte: Landkreis, Siegen-Wittgenstein, Stollberg, Wuppertal
  • Rheinland-Pfalz, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort: Landkreis Südwestpfalz
  • Sachsen-Anhalt, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsort: Saalekreis
  • Schleswig-Holstein, 2 Tatverdächtige, Durchsuchungsorte: Lübeck, Landkreis Ostholstein
  • Thüringen, 1 Tatverdächtiger, Durchsuchungsorte: Landkreis Hildburghausen
  • In Bayern erfolgte am 23.10.2019, unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), eine Durchsuchungsmaßnahme bei einem Tatverdächtigen im Landkreis Landsberg am Lech.

Hintergrundinformationen

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt beobachten in den letzten Monaten vermehrt, dass einzelne Videodateien mit eindeutigen kinderpornografischen Inhalten von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern über soziale Netzwerke im Internet geteilt werden. Die Inhalte der Aufnahmen werden hierbei häufig bagatellisiert und zum Teil mit als lustig empfundenen Texten und Emojis versehen. Bei den geteilten Videodateien handelt es sich nicht selten um Aufnahmen, bei denen anzunehmen ist, dass diese durch Cybergrooming-Übergriffe entstanden sind. Bei einer Videodatei, die in den letzten Monaten sehr häufig über soziale Netzwerke geteilt wurde, handelt es um die Aufnahme der Vergewaltigung eines ca. 10-jährigen Jungen in einem Steinbruch, mutmaßlich in Afghanistan. Die Persönlichkeitsrechte der Opfer werden durch die vielfache Verbreitung der Aufnahmen in erheblicher Weise verletzt.

Informationen zu der ZIT:

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde am 01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen errichtet. Seit dem 08.07.2019 hat die Zentralstelle ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter und 8 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie einem Oberstaatsanwalt als Pressesprecher.

Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den Deliktsbereichen:

– Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern mit Bezug zum Internet,

– Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im Darknet),

– Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe, Datendiebstahl und Computerbetrug),

– Hasskriminalität im Internet (Hate Speech).

Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem das deutsche Gründungsmitglied in dem Judicial Cybercrime Network, einem europäischen Netzwerk der Justizbehörden zur Bekämpfung der Internetkriminalität.

Bundeskriminalamt


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