Förderprogramm Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe

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Die hessische Landesregierung unterstützt weiterhin die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in den Landkreisen und Kommunen mit einem umfangreichen Förderprogramm.

Über die Hessische Staatskanzlei werden auch in diesem Jahr wieder Mittel von bis zu 30.000 Euro pro Landkreis zur Verfügung gestellt, die für Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von vielfältigen Initiativen und Projekten weitergegeben werden können.

Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Organisationen und Institutionen, zudem auch die Städte und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises.

Beantragt werden können die Fördergelder unter anderem, wie bereits in den vergangenen beiden Jahren, für Arbeitsmittel wie beispielsweise Flipcharts und Moderationskoffer, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Anerkennungsveranstaltungen, die Erstellung von Printprodukten, Fortbildungen und viele weitere Projekte und Maßnahmen. Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinien.  

Die hessische Landesregierung möchte mit dem Programm die Lebenssituation der geflüchteten Menschen weiter verbessern sowie dabei helfen, neue Wege des Zusammenlebens vor Ort zu finden. Das Engagement von Ehrenamtlichen gilt dabei als wesentlicher Baustein für eine gelingende Integration der hier lebenden Neuzugewanderten.

„Wir freuen uns“, so Landrat Stefan Reuß, „auch in diesem Jahr die Gelder an Stellen weiterleiten zu dürfen, die Engagement kreativ bündeln und wertvolle Projekte hier vor bei uns im Werra-Meißner-Kreis durchführen. Die Wertschätzung von Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, ist uns ein wichtiges Anliegen.“

Um weitere Maßnahmen vor Ort umzusetzen und bereits begonnene Maßnahmen fortsetzen zu können, wird das Programm voraussichtlich auch 2019 fortgesetzt werden.

Nähere Informationen, Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie können erfragt werden bei Julia Kapinus, julia.kapinus@werra-meissner-kreis.de, Telefon 05651 47413 08 und sind auch abrufbar im Internet: www.integrationsnetz-wmk.de.

 

Die Anträge sind bis spätestens 17. August 2018 einzureichen bei: Werra-Meißner-Kreis, Schlossplatz1, Stabsstelle Migration/ WIR-Koordination, 37269 Eschwege.


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