Umsatzsteuer hessischer Unternehmen 2017 — Vorsteuerabzug von 80 Prozent der Steuersumme

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  • 248 900 hessische Unternehmen setzen 489 Milliarden Euro um
  • Umsatzsteuervorauszahlungen (netto, also nach Abzug der Vorsteuer) in Höhe von 16,9 Milliarden Euro
  • Vorsteuerabzug im Verarbeitenden Gewerbe von 99,2 Prozent

20 Prozent des Umsatzsteuervolumens von 84,9 Milliarden Euro kamen 2017 in den öffentlichen Kassen in Hessen an. 80 Prozent des Umsatzsteuervolumens konnten die hessischen Unternehmen als “Vorsteuer” in Abzug bringen, sodass der Fiskus netto 16,9 Milliarden Euro an Umsatzsteuer einnahm, teilt das Hessische Statistische Landesamt mit. Das waren 2,9 Prozent mehr als 2016. Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte “Allphasen-Nettosteuer”. Die zu entrichtende Umsatzsteuer wird auf jeder Stufe der Produktionskette mit der für Vorprodukte bereits gezahlten Steuer verrechnet (“Vorsteuerabzug”). Auf diese Weise trifft die Umsatzsteuer die Endverbraucherinnen und Endverbraucher und belastet die Unternehmen nicht. Bei den Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, für die eine lange Kette von Vorprodukten typisch ist, schrumpfte die netto entrichtete Umsatzsteuer auf 0,8 Prozent der ursprünglichen Steuersumme (159 Millionen anstelle 19,1 Milliarden Euro).

Dies ist nur eines der Ergebnisse, die im Statistischen Bericht “Umsatzsteuerstatistik 2017” präsentiert werden. Der Bericht basiert auf den Umsatzsteuervoranmeldungen 2017 der 248 900 hessischen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 17 500 Euro. Neben Eckzahlen für ganz Hessen (zum Beispiel: Lieferungen und Leistungen von insgesamt 489 Milliarden Euro), sowie Informationen zu Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Umsatzgrößenklassen und Kombinationen dieser Strukturmerkmale, liefert der Bericht auch eine umfassende Regionaltabelle, in der für alle hessischen Landkreise und kreisfreien Städte Umsatzsteuerdaten nach Wirtschaftszweigen der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gelistet sind.

Hessisches Statistisches Landesamt


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