Fahrverbot nach Nötigung und Beleidigung

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München/Berlin (DAV). Wer im Straßenverkehr andere nötigt und beleidigt, muss mit einer Geldstrafe sowie mit einem Fahrverbot rechnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 6. Dezember 2016 (AZ: 942 Cs 412 Js 230288/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

 

Ein Rentner fuhr mit seinem Auto, als er feststellte, dass auf seiner Fahrbahn ein Pkw parkte.

Er wechselte auf die Gegenfahrbahn, um daran vorbeizufahren.

Auf der Gegenfahrbahn kam ihm ein Radfahrer entgegen.

Auf Höhe des in zweiter Reihe parkenden Pkw kamen sie zu stehen.

Der Rentner wollte den Radfahrer zum Ausweichen zwingen und fuhr auf ihn zu.

Dann drohte er, ihn umzufahren und nannte ihn ein „Arschloch“.

 

Vor Gericht bestätigten Zeugen diesen Sachverhalt.

Das Gericht berücksichtigte, dass sich die Situation vor Ort aufgeschaukelt hatte, aber ebenso, dass der Rentner bereits zweimal wegen Nötigung verurteilt worden war.

Nach Auffassung des Gerichts geht der Rentner immer wieder nachlässig mit den Verkehrsregeln um.

Daher verhängte es ein Fahrverbot von einem Monat.

Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

 

Information: www.verkehrsrecht.de

Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein

 

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