In Bussen und Bahnen in Hessen – und damit auch im Nordhessischen VerkehrsVerbund – gilt auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.
Corona: Landesregierung verlängert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen vorerst bis zum 15. August
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr in Hessen bleibt vorerst bestehen. Die Landesregierung hat die aktuellen Coronaregeln verlängert – sie gelten nun bis zum 15. August. Der Nordhessische VerkehrsVerbund setzt diese Vorgaben entsprechend um.
Es gilt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen. Diese beinhaltet die Tragepflicht einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil wird empfohlen.
Medizinische Masken sind OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95, FFP3, KN99, N99 oder vergleichbar ohne Ausatemventil. Behelfsmasken, Schals oder Tücher sind grundsätzlich unzulässig.
Keine Maskenpflicht besteht an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und -fähren, und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.
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