Spannende Frage: Flug in den Urlaub verpasst – bleibt man auf den Flugkosten sitzen?

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Sie haben sich schon das ganze Jahr auf Ihren Urlaub gefreut und dann den Flug verpasst. Vielen ist das schon passiert – wir haben uns informiert, wie man zumindest einen Teil des ausgegebenen Geldes retten kann, und geben Tipps, was Sie am besten tun, wenn Sie mit gepackten Koffern am Flughafen stehen bleiben. 

Flug durch eigene Schuld verpasst – keine komplette Rückerstattung 

Einen Flug zu verpassen, kann viele Gründe haben: ein plötzlicher Krankheitsfall, ein nicht vorhergesehener wichtiger Termin, ein Riesenstau auf dem Weg zum Flughafen – oder Sie haben ausgerechnet an diesem Tag verschlafen. In jedem Fall ist es extrem ärgerlich. 

Es kann auch vorkommen, dass Sie Ihren Flug verpasst haben, obwohl Sie vor Abflug am Flughafen waren. Bei der Buchung werden Sie darauf hingewiesen, wie lange vorher Sie eintreffen müssen, um Ihren rechtzeitigen Check-in zu garantieren. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingecheckt haben, liegt das Verschulden bei Ihnen. 

Was auch immer der Grund war – bei verpassten Flügen haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets oder einen Ersatzflug. Ausnahme: Wenn Sie einen Anschlussflug verpassen, weil der erste Flug verspätet eintrifft oder annulliert wurde, haben Sie Anrecht auf einen Ersatzflug und eine Entschädigung, wenn die Verzögerung mehr als drei Stunden dauert. Allerdings gilt diese Regelung leider nur dann, wenn alle Flüge unter eine Buchung fallen

Was Sie zurückfordern können

Es gibt gewisse Gebühren, die die Airline nur dann zahlen muss, wenn der Passagier an Bord war. Das sind die Flughafengebühren und die Steuern für den Flug. Diese Gebühren können Sie von der Airline zurückfordern. 

Sollten Sie allerdings eine Pauschalreise gebucht haben, ist der gezahlte Betrag tatsächlich verloren – hier gelten andere Regelungen. 

So holen Sie sich einen Teil des Ticketpreises zurück

 Der Ticketpreis sollte in der Bestätigung Ihrer Buchung aufgeschlüsselt sein, sodass Sie die rückzahlbaren Gebühren kalkulieren können. Diesen Betrag können Sie nun bei Ihrer Airline anfordern. Auf den Webseiten der meisten Fluggesellschaften werden Sie ein Kontaktformular finden. Sollte das nicht der Fall sein, wenden Sie sich per E-Mail an den Kundenservice. 

Wer es sich einfacher machen möchte, nutzt eines der Online-Portale, die sich auf Probleme bei Flugreisen spezialisiert haben. Diese Unternehmen kennen sich aus und übernehmen diese Formalitäten für Sie. Sie geben ganz einfach Ihre Flugdaten ein und berichten, was passiert ist. 

Besonders im Fall einer Entschädigung sind diese Portale tatsächlich hilfreich. Die Chancen, Ihre Zahlung zu erhalten, sind hoch – und Sie haben den Vorteil, sich nicht weiter ständig darum kümmern zu müssen. 

Der Flug ist verpasst – was tun?

Gehen Sie am besten direkt zum Büro Ihrer Fluggesellschaft und buchen Sie einen neuen Flug. Die Airline wird versuchen, Sie auf dem nächsten freien Platz zu befördern. Dabei fällt natürlich eine Umbuchungsgebühr und oft auch ein beträchtlicher Aufpreis an. 

Wer in den Urlaub fliegt, hat in der Regel Hin- und Rückflug gebucht. Das Rückflugticket bleibt selbstverständlich gültig. Je nach Verfügbarkeit kann, an mit etwas Glück schon am nächsten Tag im Flieger sitzen, oder bei Inlandsflügen vielleicht sogar noch am gleichen Tag. 

 


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