WIESBADEN – Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 26. September können Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Briefwahl stellen.
Der hierfür erforderliche Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich – allerdings nicht telefonisch – gestellt werden. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sofern sich ein entsprechender QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung befindet, kann dieser zur Antragstellung genutzt werden. Außerdem kann der Antrag auch über das gegebenenfalls vorgehaltene Online-Formular im Internetangebot der Gemeindebehörde gestellt werden. Der Wahlbrief muss möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Bundeswahlleiter Georg Thiel dazu: „Sie können ihre Stimme auch persönlich bei der zuständigen Gemeindebehörde abgeben und so die Postlaufzeiten für Hin- und Rücksendung der Unterlagen einsparen.“
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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