GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied des “Islamischen Staates” erhoben

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(ots) Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Juli 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Leonora M. erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich – teilweise als Jugendliche mit Verantwortungsreife, teilweise als Heranwachsende – in drei Fällen als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)” beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG). Zudem werden ihr Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 27 StGB) sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz zur Last gelegt (§ 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG, § 22a Abs. 1 Nr. 6a KrWaffKontrG, §§ 1, 3, 105 JGG). In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Leonora M. fasste spätestens im Februar 2015 den Entschluss, sich in das Herrschaftsgebiet der terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” in Syrien zu begeben, um sich dieser anzuschließen und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen.

In Umsetzung dieses Vorhabens verließ die Angeschuldigte am 6. März 2015 die Bundesrepublik Deutschland. Sie reiste zunächst in die Türkei und anschließend von dort mittels Schleusern weiter in das Herrschaftsgebiet des “Islamischen Staates” in Syrien. Nachdem sie drei Tage in einem Frauenhaus des IS untergekommen war, fand sie spätestens am 10. März 2015 Aufnahme als Angehörige des “Islamischen Staats”, nachdem sie als solche registriert worden war und ein im IS Sicherheitsapparat tätiges Mitglied als dessen “Drittfrau” geheiratet hatte.

Die Angeschuldigte lebte von Herbst 2015 bis Juni 2017 in Raqqa und nahm dort an vom IS ausgerichteten religiösen Unterweisungen teil. Entsprechend den ihr nach der Ideologie des IS obliegenden Pflichten versah sie den Haushalt und ermöglichte ihrem Ehemann dadurch seine Tätigkeit für den “Islamischen Staat”. Als sich ihr Ehemann im Juni 2015 bei einem Kampfeinsatz befand, förderte sie diesen, indem sie das Testament ihres Ehemannes bei einem “IS-Gericht” hinterlegte. Zudem schrieb sie ihm im Sommer 2015 ein Bewerbungsschreiben für eine Stelle bei dem IS-Geheimdienst “Amniyat”, wo er sodann bis April 2017 tätig war. Leonora M. arbeitete darüber hinaus eigenständig für den “Islamischen Staat”. Kurz nach ihrer Ankunft wurde die Angeschuldigte für drei Monate in einem vom “Islamischen Staat” kontrollierten Krankenhaus eingesetzt. Ende des Jahres 2015 übernahm sie für den IS-Geheimdienst die Aufgabe, Frauen von IS-Kämpfern auszuforschen. Schließlich forderte sie eine in Deutschland befindliche weibliche Person auf, zum “Islamischen Staat” auszureisen und sich diesem anzuschließen. Für ihre Tätigkeiten für die terroristische Vereinigung erhielt die Angeschuldigte von dieser monatlich einen Geldbetrag.

Um ihre Zugehörigkeit zum “Islamischen Staat” zu demonstrieren und dessen Wehrhaftigkeit zu betonen, verfügte die Angeschuldigte im Sommer 2015 über eine halbautomatische Selbstladepistole und ein Sturmgewehr.

Leonora M. förderte zudem den Menschenhandel ihres Ehemannes. Dieser “kaufte” Ende Juni 2015 eine 33-jährige Jesidin als Sklavin, um diese mit ihren beiden Kleinkindern gewinnbringend weiterzuveräußern. Die Jesidin wurde mit den beiden Kindern in der gemeinsamen Wohnung der Eheleute in Raqqa untergebracht. Dort pflegte die Angeschuldigte die geschädigte Jesidin auf Geheiß ihres Ehemannes körperlich, damit diese mit Gewinn weiterverkauft werden konnte. Zudem versuchte sie die geschädigte Jesidin von deren religiösen Überzeugungen abzubringen und von dem vom IS vertretenen Islamverständnis zu überzeugen. Die versklavte Jesidin wurde in der Folge mit Gewinn “verkauft”.

Die Angeschuldigte stellte sich schließlich Ende Januar 2019 kurdischen Einheiten, nachdem sie zuvor aufgrund der weitreichenden Gebietsverluste des “Islamischen Staates” im syrischen IS-Gebiet umhergezogen war. Bis zu ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland am 20. Dezember 2020 befand sich die Angeschuldigte in verschiedenen Flüchtlingslagern.

Die Angeschuldigte wurde nach ihrer Einreise am 20. Dezember 2020 festgenommen und befand sich bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls und Freilassung am 8. Januar 2021 bis zu diesem Tage in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 49 vom 20. Dezember 2020 und Nr. 50 vom 21. Dezember 2020).

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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