Stopp des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht

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An Sportwetten scheiden sich immer wieder die Geister. Nun hatten die Länder jedoch nach langem Ringen einen Konsens gefunden, wie mit privaten Sportwetten-Anbietern umgegangen werden sollte. Kurz bevor die ersten Konzessionen ausgestellt werden konnten, wurden diese seitens des Verwaltungsgerichts gestoppt.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt kam Anfang letzten Monats zu dem Schluss, dass das Verfahren um eine Lizenz für Angebot von Sportwetten durch private Firmen in Deutschland diskriminierend sowie intransparent sei. Somit werden Lizenzen, die erteilt werden sollten, erst einmal nicht ausgestellt. Im Eilverfahren hatte das VG dies nun unterbunden. Im gleichen Zuge wurde ein neu gestaltetes Bewerbungsverfahren gefordert, was für die Länder einige Konsequenzen haben dürfte. Schließlich sprach sich das Gericht gegen die Einigung der Bundesländer aus und kippte diese. Dabei hatten sich die Verantwortlichen nach jahrelangem Streit, wie man nun mit den privaten Anbietern von Sportwetten umgehen solle, endlich auf einen einheitlichen Konsens geeinigt.

Über das Bewerbungsverfahren hatten sich bereits 30 Firmen für eine Sportwetten-Lizenz beworben. Die rechtliche Grundlage schaffte hierfür der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Auf diesen konnten sich die Länder erst im vergangenen Jahr einigen. Darin verankert ist eine umfangreiche Prüfung von privaten Anbietern. Insbesondere ein Anbieter aus Österreich hatte sich gegen das Verfahren gestemmt. Dabei ging es im Grunde darum, dass dieses Wettbüro bereits seit Jahren daran interessiert war, in Deutschland Sportwetten anbieten zu können. So teilte der Anwalt mit, dass sein Mandant ebenso „wie alle anderen Wettanbieter“ einen Anspruch habe, „ein transparentes“ sowie entsprechend dem Gleichheitssatz, faires „Konzessionsverfahren“ zu haben.

Heute gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die stets aktuelle Sportwetten News bieten und dem Nutzer das Platzieren von Wetten ermöglichen. Es gibt also durchaus einen Wettbewerb in der Branche. Allerdings sollte der Markt ebenfalls für private Anbieter aus Deutschland geöffnet werden. Daher war die Einigung der Länder im vergangenen Jahr entsprechend wichtig. Dennoch störte sich das Verwaltungsgericht an einigen Punkten. So wurde etwa eine Diskriminierung bezüglich der Möglichkeit, sich um eine Lizenz zu bemühen, festgestellt. Denn nicht allen Anbietern war zum selben Zeitpunkt klar gemacht worden, dass eine solche Option nun bestehe.

Ein weiterer Punkt war ein Wettbewerbsvorteil, den das VG ausgemacht hatte. Denn die Lizenzen sollten nicht zu einem einheitlichen Termin, sondern laufen ausgegeben werden. Somit hätten die privaten Anbieter, die zuerst eine Lizenz erhalten hätten, einen Vorteil ihren Konkurrenten gegenüber gehabt. Zudem war vorgesehen, eine Sicherheitsleistung von fünf Millionen zu verlangen. Jedoch mussten diese nicht von jedem Antragsteller vollumfänglich hinterlegt werden. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen Wettbewerbsrichtlinien, da dieses Vorgehen nicht transparent für jeden kommuniziert wurde.

Erstmals einigten sich die Bundesländer bereits 2011. Auch hier hatte das VG die Lizenzierung gestoppt, da es in der Vergabe der 20 Lizenzen für einzelne Anbieter Willkür feststellte. Anschließend folgte eine Art andauernde Duldung, die viele Anbieter nutzten, um sich am Markt hierzulande zu positionieren und zu etablieren. So war es dann auch möglich, dass diese massiv Werbung machen konnten und sogar als Sponsoren großer Sportvereine auftraten.

Ganz vom Tisch ist die Sache nun allerdings nicht. Denn das Regierungspräsidium Darmstadt hat bereits angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Wie es weitergeht, entscheidet letztendlich nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.


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