Kein goldenes Händchen bei Sammlermünzen

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Bund lässt sich mögliche Einnahmen durch die Lappen gehen
Was ist passiert?

Bund. Rund 300 Mio. Euro hat der Bund im Jahr 2019 durch den Verkauf von Sammlermünzen eingenommen – ein einträgliches Geschäft. Jetzt wurde jedoch bekannt, dass goldene Sammlermünzen von der offiziellen Verkaufsstelle des Bundes teils zu Preisen angeboten wurden, die unter dem Materialwert des jeweiligen Ausgabezeitpunkts lagen. Wir haken nach: Warum lässt sich der Bund hier Einnahmen durch die Lappen gehen?

Der Verkaufspreis der goldenen Sammlermünzen wird auf Basis des Materialpreises sowie der Produktions- und Handlingkosten festgelegt, wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des BdSt mitteilt. Und weiter: Eine Münze zu planen und zu produzieren, nehme Zeit in Anspruch. Deshalb werde das benötigte Gold weit vor dem Verkauf der Sammlermünzen beschafft. Wenn der Goldpreis in dieser Zeit steigt, kann es dazu kommen, dass die Münzen zu einem Preis verkauft werden, der deutlich unter dem Wert des in der Münze enthaltenen Goldes liegt, wie wir weiter unten an einem Beispiel zeigen.

Wir meinen: Was für die Münz-Käufer ein gutes Geschäft ist, ist mit Blick auf den Bundeshaushalt zumindest unverständlich, da dem Bund durch diese Praxis mögliche Einnahmen entgehen. Zwar gibt der Bund an, dass negative Auswirkungen auf den Bundeshaushalt ausgeschlossen seien, da die aufgewendeten Materialkosten durch den aufgerufenen Preis vollständig gedeckt worden seien. Richtig ist aber auch, dass der Fiskus mehr einnehmen würde, wenn die goldenen Sammlermünzen zumindest zu dem Preis verkauft würden, der zum Zeitpunkt des Verkaufs dem Preis des enthaltenen Goldes entspricht. Tut der Bund dies nicht, lässt er sich zumindest Einnahmen durch die Lappen gehen.

Über die konkrete Höhe der entgangenen Einnahmen macht das Bundesfinanzministerium keine Angaben: Man wolle zu “hypothetischen Fragen” keine Stellung nehmen. Zugegeben: Die exakte Höhe der entgangenen Einnahmen ist vermutlich nicht ganz einfach zu ermitteln. Dennoch: Für Steuerzahler wäre es interessant zu wissen, auf welche Einnahmen aus Verkaufsgeschäften der Fiskus hier verzichtet.

Was wissen wir nun über die Verkaufspraxis? In ihrer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) räumt die Bundesregierung ein, dass im Jahr 2019 die 100-Euro-Goldmünze zu einem Preis unter dem Materialwert angeboten wurde. Der Preis sei im Februar nach dem Goldkauf festgesetzt worden. Ende der Bestellfrist war der August. Diese Daten helfen, die entgangenen Einnahmen zumindest der Größenordnung nach zu ermitteln.

Wir wissen, dass das Gramm Gold im Februar 2019 im Mittelwert rund 37 Euro gekostet hat. Im August 2019 waren es im Mittelwert pro Gramm 43 Euro – also rund 6 Euro bzw. rund 16 Prozent mehr als im Februar. Wir wissen aus der Antwort der Bundesregierung auf die „Kleine Anfrage“ auch, dass im Jahr 2019 eine 100-Euro-Goldmünze mit einer Auflage von 155.150 Stück herausgegeben wurde. Pro Münze wurden 15,55 Gramm Gold eingesetzt – und damit rund 2,4 Tonnen Gold für die Ausgabe der Münze insgesamt. Diese Menge an Gold war im Mittelwert des Monats Februar rund 90 Mio. Euro wert. Im Mittelwert des Monats August war es rund 104 Mio. Euro wert. Die Differenz beträgt rund 15 Mio. Euro (Abweichungen wegen Rundungen der Werte).

Zu welchem Betrag das Gold im Februar 2019 genau gekauft wurde, ist dem BdSt ebenso wenig bekannt wie die genauen Zeitpunkte, zu denen die Münzen bis August 2019 verkauft wurden. Dass der Materialwert des eingesetzten Goldes allein für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2019 zwischen Einkauf und Verkauf um rund 15 Mio. Euro zugenommen hat, lässt jedoch die Größenordnung erahnen, in der sich der Bund hier Einnahmen entgehen ließ, die er gut und gern hätte realisieren können. Immerhin zeigt sich eine Einsicht: Der Bund gibt auf Anfrage an, dass Änderungen der Ausgabepraxis geprüft würden.

mit frdl. Genehmigung aus dem Schwarzbuch  des Bundes der Steuerzahler


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