12,3 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im März 2024 als im März 2023

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27,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar 2023

•             6,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar 2023

WIESBADEN – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2024 um

12,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Februar 2024 hatte sie um

18,1 % gegenüber Februar 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.

Über einen längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen April 2023 und März 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums April 2019 bis März 2020. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

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DESTATIS | Statistisches Bundesamt

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