Verbot von offenem Feuer in Park- und Grünanlagen verlängert

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Die Stadt Kassel verbietet weiterhin das Entfachen von offenem Feuer in allen städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf den städtischen Grillplätzen. Auf Grund der nach wie vor herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden Brandgefahr wird ein entsprechendes Verbot im Wege einer so genannten Allgemeinverfügung verlängert.

Auch nach den vereinzelten Niederschlägen in den vergangenen Tagen sind die Grünflachen in den städtischen Park- und Grünanlagen großflächig vertrocknet. Aufgrund dessen besteht die konkrete Gefahr, durch die Verwendung offenen Feuers einen Flächenbrand auszulösen. Die Allgemeinverfügung ist im am Freitag, 31. August 2018, erschienen Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht worden und gilt bis Sonntag, 30. September 2018.

Das Entfachen von offenem Feuer, zum Beispiel zum Grillen oder in Shisha-Pfeifen, stellt eine Gefahr für andere dar und ist damit untersagt. Wenn städtische Ordnungspolizeibeamte bei ihren Streifengängen auf Personen treffen, die ein Feuer entzündet haben, ergeht im Einzelfall die Aufforderung unter Hinweis auf die Trockenheit und Brandgefahr das Feuer zu löschen.

Eine erste Allgemeinverfügung, die das Entfachen offenes Feuer in Park- und Grünanlagen verbietet, galt bereits seit Samstag, 28. Juli 2018. Bei ihren Kontrollen im gesamten Stadtgebiet haben die städtischen Ordnungspolizeibeamten seither insgesamt 142 Verstöße gegen dieses Verbot festgestellt. In 121 Fällen wurde im Bereich des Buga-Geländes das Verbot nicht beachtet.

Kostenpflichtige Verwarnungen oder Bußgelder mussten nicht verhängt werden. Nach den Hinweisen durch die Ordnungspolizeibeamten zeigten sich die Betroffenen in den allermeisten Fällen einsichtig zeigten und löschten die entfachten Feuer. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können – je nach Einzelfall – kostenpflichtige Verwarnungen ab 35 Euro bis hin zu Bußgeldern in Höhe von 5000 Euro nach sich ziehen.

 

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